Zur Eindämmung des Coronavirus gelten in ganz Bayern seit dem 21. März umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist - zunächst eben befristet bis einschließlich 3. April - nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen etwa der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber auch „Sport und Bewegung an der frischen Luft“ - das aber nur alleine oder mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt. Zudem müssen alle Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben, ausgenommen davon sind lediglich Mitnahme-, Liefer- und Drive-in-Angebote.