Die Gemeinden haben keinen Spielraum. Die Gebührenkalkulationen für Wasser und Abwasser gelten vier Jahre und müssen kostendeckend sein. Das ist eine gesetzliche Vorgabe. Eventuelle Unterdeckungen aus der auslaufenden Kalkulation müssen in die Neukalkulation einfließen und damit ausgeglichen werden. In Marktleugast hat das jetzt satte Preissteigerungen für die Bürger zur Folge.