Wie alle Gemeinden, so ist auch Pottenstein mit der Einführung des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung, abhängig von der Größe, bis spätestens 30. Juni 2028 vorzulegen. Dadurch soll eine kosteneffiziente Zukunftsstrategie entwickelt werden, die auf der Basis einer Analyse der aktuellen Wärmeversorgung, vorhandenen Wärmepotenzialen und der städtebaulichen Entwicklung einen Weg hin zur klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigt. Diese soll in Zwischenschritten bis 2045 erreicht werden.
Pottenstein Stadtrat will die Wärmeplanung
Rosi Thiem 31.03.2026 - 17:45 Uhr