In knapp der Hälfte der Schlichtungsanträge des vergangenen Jahres wurden Verlust oder Entwendung eines Sendungsinhalts moniert, in einem Viertel ging es um beschädigte Sendungen. Auch zu lange Wartezeiten und Unregelmäßigkeiten waren Themen.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur richteten sich 81 Prozent der zulässigen Schlichtungsanträge gegen den Marktführer Deutsche Post DHL, 9 Prozent gegen Hermes, 4 Prozent gegen DPD und 3 Prozent gegen GLS. UPS lag bei knapp zwei Prozent.
Auch Schlichtungen bei Telekommunikationsanbietern
882 Schlichtungsverfahren endeten im vergangenen Jahr mit einer gütlichen Einigung. Bei 146 Anträgen auf Schlichtung verweigerte der Postdienstleister die Teilnahme am Verfahren, in 358 Fällen wurde der Antrag zurückgenommen. 1247 Schlichtungsanträge lehnte die Behörde ab, weil sie keine schlichtungsfähigen Tatbestände aufwiesen.
Neben den Post-Zahlen gab die Netzagentur am Donnerstag auch Zahlen zur Telekommunikationsbranche bekannt. In diesem Bereich gingen im vergangenen Jahr 2389 Anträge auf Schlichtung ein und damit 47 Prozent mehr als 2021. Es ging um die Inhalte von Verträgen, Störungen, verminderte Datenübertragungsraten und Rechnungsreklamationen.
Ende 2021 war ein Gesetz geändert worden, das die Position des Verbrauchers gegenüber seinem Telekommunikationsanbieter stärkte. Dadurch kamen neue Sachverhalte für die Schlichtung hinzu. Außerdem wurden die Anforderungen für die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens gesenkt - auch in diesem Bereich wurden die Schlichtungsverfahren also relevanter für Verbraucher als früher.