Polizeimeldung Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

Polizeipräsidium Oberfranken, Pressestelle
Symbolbild: © Nordbayerischer Kurier Quelle: Unbekannt

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98

 
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Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) die unter nebenstehenden Link downloadfähige Allgemeinverfügung.