Polizeimeldung Verbotenes Springmesser im Rucksack

Polizeipräsidium Oberfranken, Pressestelle
Symbolbild: © Nordbayerischer Kurier Quelle: Unbekannt

SCHIRNDING, LKR. WUNSIEDEL. Weil er ein verbotenes Springmesser in seinem Rucksack dabei hatte, muss sich nun ein 27 Jahre alter Reisender strafrechtlich verantworten.

 
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Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Selb den Mann am Sonntagnachmittag im Einreisezug aus Tschechien kommend. Auf Nachfrage der Beamten hinsichtlich mitgeführter Waffen händigte der 27-Jährige den Beamten freiwillig ein verbotenes Springmesser aus, das er in seinem Rucksack deponiert hatte. Die Beamten beschlagnahmten das Messer und zeigten den Mann wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz an.