Obwohl der 21-jährige Berufskraftfahrer gewerblich Waren transportierte, hatte er keinerlei Aufzeichnungen über seine Arbeitszeiten dabei. Die täglich zulässige Fahrzeit von maximal zehn Stunden hatte der Fahrer zudem bereits komplett ausgeschöpft. Aus diesem Grund ordneten die Hofer Verkehrspolizisten an, dass er an Ort und Stelle die vorgeschriebene Ruhezeit von acht Stunden einzubringen hat. Zudem erhielt er eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz.
Polizeimeldung Kleintransporter fährt ohne Fahrtaufzeichnungen
Polizeipräsidium Oberfranken, Pressestelle 14.09.2020 - 09:55 Uhr