Die Beamten der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt wurden innerhalb der vergangenen Woche vier Mal zu der Wohnung des Mannes im Stadtgebiet gerufen, weil dort offensichtlich sogenannte Corona-Partys stattfinden würden. Bei den jeweiligen Kontrollen stellten die Polizisten fest, dass der 34-jährige Bewohner immer wieder mehrere Bekannte zu sich nach Hause eingeladen hatte, um dort Alkohol zu konsumieren. Die Polizisten belehrten die Anwesenden jeweils und erteilten den Besuchern einen Platzverweis. Außerdem erhielten die wenig kooperativen Personen Bußgeldanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Als die Polizeibeamten dann am Donnerstagabend, gegen 18.45 Uhr, erneut vier Bekannte in der Wohnung des 34-Jährigen antrafen, nahmen die Beamten den unbelehrbaren Bewohner zur Unterbindung weiterer Delikte in Polizeigewahrsam. Beim Amtsgericht führten die Beamten eine richterliche Entscheidung über diese Maßnahme herbei; der zuständige Richter bestätigte den Gewahrsam bis zum derzeitigen Ende der vorläufigen Ausgangsbeschränkung am 19. April 2020. Daraufhin lieferten die Polizisten den 34-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein, wo er die nächste Zeit über sein Verhalten nachdenken kann.
Diese richterliche Entscheidung ist ganz im Sinne des oberfränkischen Polizeipräsidenten Alfons Schieder, der hohen Wert darauf legt, dass die kontrollierenden Beamtinnen und Beamten grundsätzlich verständnisvoll und mit Augenmaß vorgehen, bei hartnäckiger Uneinsichtigkeit von Betroffenen aber auch mit der notwendigen Konsequenz handeln.