Polizeimeldung 34-Jähriger landet nach wiederholter Corona-Party in Gewahrsam - Eindringlicher Appell an Unbelehrbare

Polizeipräsidium Oberfranken, Pressestelle
Symbolbild: © Nordbayerischer Kurier Quelle: Unbekannt

BAMBERG/OBERFRANKEN. Weil er wiederholt gegen die Regelungen der vorläufigen Ausgangsbeschränkung im Zusammenhang mit der Corona-Krise verstieß, nahmen Bamberger Polizisten am Donnerstagabend einen 34 Jahre alten Mann aus Bamberg in Gewahrsam. Ein Richter am Amtsgericht bestätigte die Maßnahme und verlängerte sie bis zum 19. April 2020.

 
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Die Beamten der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt wurden innerhalb der vergangenen Woche vier Mal zu der Wohnung des Mannes im Stadtgebiet gerufen, weil dort offensichtlich sogenannte Corona-Partys stattfinden würden. Bei den jeweiligen Kontrollen stellten die Polizisten fest, dass der 34-jährige Bewohner immer wieder mehrere Bekannte zu sich nach Hause eingeladen hatte, um dort Alkohol zu konsumieren. Die Polizisten belehrten die Anwesenden jeweils und erteilten den Besuchern einen Platzverweis. Außerdem erhielten die wenig kooperativen Personen Bußgeldanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Als die Polizeibeamten dann am Donnerstagabend, gegen 18.45 Uhr, erneut vier Bekannte in der Wohnung des 34-Jährigen antrafen, nahmen die Beamten den unbelehrbaren Bewohner zur Unterbindung weiterer Delikte in Polizeigewahrsam. Beim Amtsgericht führten die Beamten eine richterliche Entscheidung über diese Maßnahme herbei; der zuständige Richter bestätigte den Gewahrsam bis zum derzeitigen Ende der vorläufigen Ausgangsbeschränkung am 19. April 2020. Daraufhin lieferten die Polizisten den 34-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein, wo er die nächste Zeit über sein Verhalten nachdenken kann.

Diese richterliche Entscheidung ist ganz im Sinne des oberfränkischen Polizeipräsidenten Alfons Schieder, der hohen Wert darauf legt, dass die kontrollierenden Beamtinnen und Beamten grundsätzlich verständnisvoll und mit Augenmaß vorgehen, bei hartnäckiger Uneinsichtigkeit von Betroffenen aber auch mit der notwendigen Konsequenz handeln.


Großteil der Bevölkerung zeigt sich einsichtig


„Ich bin froh, dass der weit überwiegende Teil der oberfränkischen Bevölkerung ausgesprochen vernünftig ist und sich an die vorläufige Ausgangsbeschränkung hält, die nun seit zwei Wochen gilt“, betont Schieder mit Blick auf die Ernsthaftigkeit der derzeitigen Corona-Pandemie. Die Meisten bleiben zu Hause oder verlassen ihr Heim nur im Rahmen der festgelegten triftigen Gründe und beachten dabei die vorgegebenen Auflagen, wie beispielsweise die Einhaltung des Mindestabstandes von eineinhalb Metern bei einem Spaziergang an der frischen Luft ohne Gruppenbildung. „Diese Menschen zeigen für sich und ihre Mitbürger Verantwortung und dafür bin ich jedem einzelnen dankbar“, so der Polizeipräsident weiter.

Gleichzeitig appelliert Schieder an die wenigen Menschen, die versuchen, sich über die Allgemeinverfügung hinweg zu setzen: „Beachten Sie die geltenden Verbote und Beschränkungen und reduzieren Sie Ihr tägliches Leben in der Öffentlichkeit auf das notwendige Minimum. Übernehmen auch Sie Verantwortung für sich und andere und retten Sie dadurch Menschenleben!“

Die seit Samstag, 21. März 2020, gültige vorläufige Ausgangsbeschränkung für den gesamten Freistaat Bayern ist unerlässlich, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Seit ihrem Inkrafttreten führte die Oberfränkische Polizei mit Unterstützung durch Einsatzkräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei bislang über 35.000 Kontrollen zur Durchsetzung der Beschränkungen im Regierungsbezirk durch. Die polizeilichen Maßnahmen umfassen insbesondere Überprüfungen von Personen, Einrichtungen, Ladengeschäften sowie der Gastronomie. Weiterhin gehen die Beamten auch Mitteilungen von Bürgern nach, die der Polizei mögliche Verstöße nach der Ausgangsbeschränkung anzeigen.


Uneinsichtigen drohen empfindliche Sanktionen


Die bislang in Oberfranken über 1.000 geahndeten Verstöße gegen die Regelungen der Allgemeinverfügung werden von den Polizeibeamten als Ordnungswidrigkeiten an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weitergeleitet. Darüber hinaus können bestimmte vorsätzliche Zuwiderhandlungen als Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.