Was genau werfen Voigt und seine Anwälte der TU Chemnitz vor?
Als der Entzug von Voigts Doktortitel Ende Januar bekannt wurde, schrieb er in einer Pressemitteilung, dass ein von der Uni beauftragter Gutachter zu dem Schluss gekommen sei, dass Voigts Arbeit den wissenschaftlichen Anforderungen entspricht. "Nachdem der externe Gutachter sein klares Votum gegen eine Aberkennung des Doktorgrades abgegeben hatte, wurden im Mai 2025 neue Bewertungsmaßstäbe für Plagiatsverfahren eingeführt und anschließend gezielt auf seine Dissertation angewendet", hieß es Ende Januar in einer Mitteilung. "In einem laufenden Verfahren die Spielregeln nachträglich und einschneidend zu verändern, ist – zurückhaltend formuliert – höchst ungewöhnlich", wurde Voigt darin zitiert.