Es ist Sommer und für viele steht die Urlaubszeit an. Mieter, die für ein paar Tage oder Wochen ihren Aufenthaltsort von der eigenen Wohnung in eine Ferienwohnung, ein Hotel oder vielleicht ein Zelt verlegen, sollten ihre „Obhutspflicht“ für die vier Wände daheim nicht vergessen. Mieter müssen sich nicht nur bei Anwesenheit um die Wohnung kümmern, sondern auch bei längerer Abwesenheit sicher stellen, dass zu Hause nichts passiert. Deshalb sollte man vorsorgen, damit möglichst keine Schäden an der Mietwohnung entstehen.