Stuttgart - Wenn die Kinder krank werden, müssen Eltern manchmal zuhause bleiben, um die Kleinen gesund zu pflegen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dafür bezahlten Sonderurlaub und Kinderkrankentage in Anspruch nehmen. Allerdings ist die Zahl der Tage für die Kinderpflege je Elternteil begrenzt. Eltern können aber ihre Kinderkrankentage auf den Partner übertragen. Seit Januar 2021 gelten besondere Regeln, die im Folgenden erklärt werden. Die Regeln gelten nur für gesetzlich versicherte Elternteile und Kinder: