Doch hat er die Verlobte seines Vaters auch zurecht beschuldigt? Die Angeklagte selbst sagt: „Ich hatte nie ein Messer in der Hand.“ Es habe einen Streit gegeben, weil ihr Verlobter am Handy Textnachrichten mit einer jungen Frau geschrieben habe. Der Streit sei ausgeartet. Und ja, sie habe ihren Verlobten verletzt. Aber mit den Fingernägeln.
Messer oder Fingernägel?
Ihr 43-jähriger Freund verzichtet auf sein Aussageverweigerungsrecht als Verlobter. Und entlastet die Angeklagte: „Ein Messer war nicht im Spiel. Es waren ihre Fingernägel.“ Seine Freundin sei extrem eifersüchtig, man sei damals eingeladen gewesen. Sowohl er selbst, seine Freundin und auch sein Sohn hätten kräftig dem Alkohol zugesprochen.
Was war nun mit dem Messer? Sechs Pegnitzer Polizisten stürmten nach dem Notruf die Wohnung, fanden das Messer in der Küche. Ort der Auseinandersetzung war aber das Wohnzimmer, bekräftigt der Verlobte. Ein Polizist sagt auf Nachfragen der Staatsanwältin Kathrin Hecht: Blutspuren seien nicht am Messer gewesen, untersucht worden sei es auch nicht.
Blieben Frage an den Belastungszeugen. Doch der 19-jährige Sohn hat es vorgezogen, nicht als Zeuge vor Gericht zu erscheinen. Schon bei der Polizei hatte er sich auf einen „Blackout“ berufen. Und Strafrichter Köhler verweist auf das dritte Detail in der Notrufaufzeichnung. Das sagt der Anrufer auch: „Sie hat meinem Vater den ganzen Hals aufgekratzt.“
Für den Richter alles in allem nun „sehr milde Umstände“, die eine Einstellung des Verfahrens rechtfertigen könnten. „Aber nur gegen eine Auflage“ beharrt die Staatsanwältin.
Die so davon gekommene 35-Jährige und ihr Verteidiger Hans-Walter Hofmann akzeptieren eine Arbeitsauflage von 60 Stunden.