Patientin fürchtet den Rollstuhl

Von Peter Engelbrecht

Nach einer Hüftoperation benötigt eine 71-jährige Patientin aus Bayeuth regelmäßig Krankengymnastik und Lymphdrainage. Doch mehrere Ärzte hätten sich geweigert, ihr entsprechende Heilmittelverordnungen auszustellen, berichtet die Frau. Als Begründung hätten die Mediziner angegeben, ihr Budget sei ausgeschöpft, sie fürchteten Regressforderungen der Krankenkasse. Der Sozialverband VdK kennt solche Probleme.

Endstation Rollstuhl?: Eine Patientin mit starken Gehproblermen fürchtet, im Rollstuhl zu landen. Symbolfoto: Karl Heinz Lammel Foto: red

Die Rentnerin hatte nach einer Hüftoperation im November 2014 weitere medizinische Probleme, die ihr Schmerzen bereiteten und das Laufen erschwerten. Die behandelnden Krankenhausärzte empfahlen im Therapiebericht vom November 2017 die ambulante Weiterführung der intensiven krankengymnastischen Übungsprogramme sowie schmerzlindernde Maßnahmen. Sie baten den Hausarzt um Ausstellung eines entsprechenden Rezeptes. Bei der Patientin habe eine Beschwerdelinderung erzielt werden können, sie habe offensichtlich von konsequenten Therapien profitiert, schrieben die Klinikärzte.

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"Schmeißen Sie die Krücke in die Ecke"

Anfangs habe sie die entsprechenden Heilmittelverordnungen über Krankengymnastik und Lymphdrainagen verschrieben bekommen, doch dann hätten sich mehrere Ärzte mit dem Verweis auf deren ausgeschöpftes Budget geweigert, weitere Verordnungen auszustellen. In diesem Zusammenhang sollen Sätze wie „Schmeißen Sie ihre Krücke in die Ecke, nehmen Sie sich einen Rollator“ oder „Am Besten gehen sie ins betreute Wohnen“ gefallen sein. Unsere Zeitung versuchte, mit einem der Hausärzte Kontakt aufzunehmen, doch der Mediziner hatte kein Interesse an einem Gespräch. Die Frau wechselte inzwischen zu einer Hausärztin, die ihr nun eine Heilmittelverordnung für 18-mal Krankengymnastik ausstellte.

Nun zahlt sie teilweise selbst

Die Patientin betonte, regelmäßige Krankengymnastik und Lymphdrainage seien notwendig, damit sie wieder gut laufen könne. „Wenn ich das nicht bekomme, muss ich notfalls in den Rollstuhl“, schilderte die Frau. Das Laufen werde für sie immer schwieriger, inzwischen brauche sie schon zwei Krücken. Für notwendig hält die Patientin jeweils zweimal Gymnastik und Lymphdrainage pro Woche. Inzwischen zahlte sie die Behandlungen teilweise selbst, was bis zu 300 Euro pro Monat koste. „Als Rentnerin kann ich mir das auf Dauer nicht leisten.“

Hausärztechefin versteht Kollegen

Wir baten den Bayerischen Hausärzteverband um eine allgemeine Stellungnahme. Es sei richtig, dass die Heilmittelverordnung derzeit gewisse Restriktionen vorsehe, erläuterte Bezirksvorsitzende Dr. Petra Reis-Berkowicz. Sie praktiziert als Allgemeinärztin in Gefrees. Im Heilmittelkatalog sei festgelegt, welche Patienten wie lange bestimmte Hilfsmittel verordnet bekommen. Wenn ein Arzt nun mehr Hilfsmittel pro Quartal verordnet als sein Budget vorsieht, drohe ihm Regress, der von wenigen 100 Euro bis zu 30 000 bis 40 000 Euro reichen kann. Aber: Der Arzt kenne sein fiktives Budget nicht einmal, er könne nur aus Erfahrungswerten schätzen, wann es überschritten sein könnte. Beim Hilfsmittelbudget seien alle Ärzte „an der Grenze“. Damit jeder Patient die Hilfsmittel bekommt, die er für das Gesundwerden braucht, schlug die Vorsitzende ein Modell vor, das es seit 2014/15 für das Verschreiben von Arzneimitteln gibt: Keine feste Budgetgröße, dafür eine krankheitsbezogene Verschreibung. Aktuell werde über eine effektivere Heilmittelverordnung verhandelt. Reis-Berkowicz zeigte Verständnis für das Verhalten der Kollegen, am Ende des Quartals keine Hilfsmittel mehr zu verordnen. Es sei aber auch verständlich, dass sich die Patientin darüber aufregt, und Krankengymnastik und Lymphdrainage nicht aus eigener Tasche zahlen könne.

Sozialverband: Ärzte fürchten Regress

Der Sozialverband VdK in Bayreuth war mit dem Fall Ende 2017 befasst. Die AOK habe auf Anfrage versichert, dass der Arzt der Frau Lymphdrainage verordnen könne. Sollte dies längerfristig nötig sein, bestehe die Möglichkeit der Verordnung „außerhalb des Regelfalls“. Manche Ärzte hätten wegen Regressforderungen schlechte Erfahrungen gemacht, „manche reagieren möglicherweise über“, sagte VdK-Kreisgeschäftsführer Christian Hartmann. Mit entsprechenden Fällen ist er rund zwei Dutzend Mal im Jahr befasst. Von der AOK-Zentrale in München war am Dienstag keine allgemeine Stellungnahme zu erhalten.