Partyfotograf: Acht Jahre gefordert

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 Noch in seiner Haft wurde der Kinderschänder wieder rückfällig. Der Bayreuther Partyfotograf (46) hatte vor dem Bayreuther Landgericht den Missbrauch einer Sechsjährigen gestanden.  Er war nie auch nur ansatzweise bereit, sich von Kindern fernzuhalten. Der Staatsanwalt fordert acht Jahre Haft.

 
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Der Angeklagte und sein Verteidiger Wolfgang Schwämmer. Foto: Ronald Wittek Foto: red

 Acht Jahre Haft und danach in die Sicherheitsverwahrung. Das forderte die Staatsanwaltschaft für den Bayreuther Partyfotografen. Staatliche Weisungen, Gefährdenansprachen, offener Vollzug, Therapie – alles sei versucht worden, und er habe sich darüber hinweggesetzt. Im Hintergrund seien seine Straftaten abgelaufen. Und diese sogar, als die Eltern des sechsjährigen Mädchens im Zimmer nebenan waren.

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Sein Verteidiger Wolfgang Schwemmer forderte hingegen nur fünf Jahre Haft. Auch die anschließende Sicherheitsverwahrung sieht er nicht als unbedingt notwendig. Das sei "das Heftigste, was wir in unserem Staat zur Verfügung haben".Dies sei "ein zu erheblicher Eingriff" in das Leben der Menschen, eine "Perspektivlosigkeit", die nicht angemessen sei.

Vier Mal hatte er sich im vergangenen Jahr an dem Kind vergangen, teils, als die Mutter aus dem Haus war, deren Vertrauen er sich über Jahre erschlichen hatte, teils, als sie in der Wohnung war. Herausgekommen war die Sache durch das sexualisierte Verhalten des Mädchens. Als der neue Lebensgefährte der Mutter auf deren drei Kinder aufpasste, habe sich das kleine Mädchen plötzlich ausgezogen und sich auf der Couch „geräkelt“. Außerdem habe sie sich „angefasst“.

Dies habe sie, so die Aussagen der Ermittler, bei dem Fotografen "auch immer machen müssen“. So haben Mutter und Lebensgefährte herausbekommen, dass es öfter zu Übergriffen des Fotografen gekommen sei. Jetzt war der Mutter auch klar, warum ihre Tochter sich nicht mehr so freute wie früher, wenn "der Onkel" zu Besuch kam.

Daraufhin fuhren Mutter und Lebensgefährte nach Berlin, bestellten den Fotografen ins Hotelzimmer und konfrontierten ihn mit den Vorwürfen. Der gab alles zu, sprach aber von „nur“ drei oder vier Übergriffen. Der Lebensgefährte nahm das Geständnis heimlich auf. Später gab es noch einen Chat mit dem Partyfotografen, auf dem alles schriftlich festgehalten worden war – und in dem er nochmals alles zugab. Dort äußerte er: „In den Knast geh ich nicht mehr“.

Als die Polizei beim neuen Arbeitgeber des Fotografen in Berlin auftauchte, sei dieser wegen des Haftbefehls „überrascht“ gewesen. Dabei kannten ihn die Ermittler von früheren Verfahren. Und die Beamten erinnerten sich gut. An die vielen kinderpornografischen Fotos. Und dass damals der Kleiderschrank des Mannes voller Kuscheltiere gewesen war. Was für einen „älteren Mann außergewöhnlich“ gewesen sei. Auch jetzt fanden sie Ungewöhnliches: Obwohl es dem Mann verboten war, sich Kindern und Jugendlichen zu nähern, fanden sie Model-Aufnahmen von Mädchen, auch Minderjährigen. Darunter die einer 13-Jährigen aus der Region.

Der Fotograf hatte ihr angeboten, auch Nacktfotos zu machen, das Mädchen hatte abgelehnt. Immer wieder hatte versucht, in der kurzen Zeit nach seiner Haftentlassung im August mit Mädchen im Internet in Kontakt zu kommen. Der Ermittler sprach von einem „vehementen“ Versuch, sich mit einer 13-Jährigen zu treffen. Seine Masche war immer die gleiche: Er machte den Mädchen Komplimente und versuchte sie, zu Aufnahmen zu überreden.  Außerdem fanden die Ermittler auf seinem Computer Adressen von Seiten mit Kinderpornografie im Internet. Auch das war ihm ausdrücklich verboten. Es spricht einiges dafür, dass er auch von der Sechsjährigen kinderpornografische Fotos gemacht hat. Dazu allerdings schweigt der Angeklagte.

Die alten Eltern des Fotografen haben dessen große Wohnung in der Region aufgelöst und die Sachen ihres  Sohnes verkauft. Die 1000 Euro, die sie dafür bekommen haben, hat der Fotograf der Mutter des Mädchens überwiesen.

Das Urteil fällt am Nachmittag  Dabei werden die kinderpornografischen Fotos bei ihm keine Rolle für die Strafe spielen.

Das sagt der Gutachter:

Kinder, immer wieder Kinder. Was ist das für ein  Mensch, der sich wie der Bayreuther Partyfotograf an einer Sechsjährigen verging? Hochintelligent, aber einsam. Und gefährlich. Ein Gutachter kritisiert: Das hätte man früher erkennen müssen.

Der Partyfotograf ist einschlägig vorbestraft: Wegen Sex mit einer 13-Jährigen und wegen „übelster“ kinderpornografischer Fotos, auf denen die Kleinen „auf übelste“ gequält wurden, so der Michael Eckstein, der Vorsitzende Richter beim Landgericht Bayreuth, wo der Fotograf als Angeklagter steht. Dass er gefährlich war, erkannten auch die Mitarbeiter der Gefängnisse, in denen er saß. Die Beamten dort attestierten ihm „erhebliche charakterliche Mängel“.

Mit Detlev Blocher, Psychiater und Sachverständiger, wollte der Partyfotograf gar nicht erst sprechen. Er musste sein Gutachten nach Aktenlage erstellen. Sein erstes Urteil: Der Fotograf ist „hochintelligent“. Allerdings zeigen sich „Auffälligkeiten im Persönlichkeitsbereich“.  Sein Selbstwertgefühl sei gemindert, auch wegen seines Übergewichts sei er Außenseiter geworden, mit einer geringen Durchsetzungsfähigkeit. Darüber hinaus habe er „Angst, seine eigene Meinung zu vertreten“. Er hat deshalb nur wenige Freunde.

Seine Kindheit war behütet, es gab keine Gewalterfahrung. Die Beamten der Gefängnisse, in denen der Fotograf saß, beschreiben ihn als höflich, freundlich, fleißig und anpassungsfähig. Läuft es nicht so, wie er es gerne hätte, sei er gekränkt. Unterm Strich steht für den Gutachter fest: keine Persönlichkeitsstörung.

Bei dem Partyfotografen liege eine sogenannte Parthenophilie vor, er fühle sich zu jungen Mädchen nach der Pubertät hingezogen. Allerdings gebe es „deutliche Hinweise“ für Pädophilie. Dies belegen die Fotos, die bei ihm gefunden wurden, von Kindern, die sogar noch einen Schnuller im Mund hatten. „Da braucht man keinen Gutachter, um das erkennen zu können“, sagte der Gutachter. Damit kritisierte er klar die Vorgutachten, die das nicht attestierten. „Man hätte es erkennen können“, sagte Blocher. Kuscheltiere und Damenwäsche, die Ermittler bei dem Angeklagten fanden, hätten weitere Hinweise sein müssen. Fachleute nennen das „Crossing“, wenn sich mehrere sexuelle Vorlieben mischen.

Dem Täter stellte der Gutachter keine gute Prognose. Die Model-Verträge mit jungen Mädchen seien „tatvorbereitende Handlungen“ gewesen. An das Verbot, sich Jugendlichen und Kinder zu nähern, hat der Fotograf sich nie gehalten.  „Kontrolle funktioniert bei ihm nicht“, so das Fazit des Gutachters. „Hier überwiegen eindeutig die negativen Faktoren.“