Kinder, immer wieder Kinder. Was ist das für ein Mensch, der sich wie der Bayreuther Partyfotograf an einer Sechsjährigen verging? Hochintelligent, aber einsam. Und gefährlich. Ein Gutachter kritisiert: Das hätte man früher erkennen müssen.
Der Partyfotograf ist einschlägig vorbestraft: Wegen Sex mit einer 13-Jährigen und wegen „übelster“ kinderpornografischer Fotos, auf denen die Kleinen „auf übelste“ gequält wurden, so der Michael Eckstein, der Vorsitzende Richter beim Landgericht Bayreuth, wo der Fotograf als Angeklagter steht. Dass er gefährlich war, erkannten auch die Mitarbeiter der Gefängnisse, in denen er saß. Die Beamten dort attestierten ihm „erhebliche charakterliche Mängel“.
Mit Detlev Blocher, Psychiater und Sachverständiger, wollte der Partyfotograf gar nicht erst sprechen. Er musste sein Gutachten nach Aktenlage erstellen. Sein erstes Urteil: Der Fotograf ist „hochintelligent“. Allerdings zeigen sich „Auffälligkeiten im Persönlichkeitsbereich“. Sein Selbstwertgefühl sei gemindert, auch wegen seines Übergewichts sei er Außenseiter geworden, mit einer geringen Durchsetzungsfähigkeit. Darüber hinaus habe er „Angst, seine eigene Meinung zu vertreten“. Er hat deshalb nur wenige Freunde.
Seine Kindheit war behütet, es gab keine Gewalterfahrung. Die Beamten der Gefängnisse, in denen der Fotograf saß, beschreiben ihn als höflich, freundlich, fleißig und anpassungsfähig. Läuft es nicht so, wie er es gerne hätte, sei er gekränkt. Unterm Strich steht für den Gutachter fest: keine Persönlichkeitsstörung.
Bei dem Partyfotografen liege eine sogenannte Parthenophilie vor, er fühle sich zu jungen Mädchen nach der Pubertät hingezogen. Allerdings gebe es „deutliche Hinweise“ für Pädophilie. Dies belegen die Fotos, die bei ihm gefunden wurden, von Kindern, die sogar noch einen Schnuller im Mund hatten. „Da braucht man keinen Gutachter, um das erkennen zu können“, sagte der Gutachter. Damit kritisierte er klar die Vorgutachten, die das nicht attestierten. „Man hätte es erkennen können“, sagte Blocher. Kuscheltiere und Damenwäsche, die Ermittler bei dem Angeklagten fanden, hätten weitere Hinweise sein müssen. Fachleute nennen das „Crossing“, wenn sich mehrere sexuelle Vorlieben mischen.
Dem Täter stellte der Gutachter keine gute Prognose. Die Model-Verträge mit jungen Mädchen seien „tatvorbereitende Handlungen“ gewesen. An das Verbot, sich Jugendlichen und Kinder zu nähern, hat der Fotograf sich nie gehalten. „Kontrolle funktioniert bei ihm nicht“, so das Fazit des Gutachters. „Hier überwiegen eindeutig die negativen Faktoren.“