Wie berichtet, war es der 59-jährigen Sonja Popp untersagt worden, ihre eigene Mutter, die im „Rosengarten“ lebt, zu sehen. Die Leitung des Hauses hatte das Besuchsverbot damit begründet, dass eine Enkeltochter der 83-Jährigen als deren Betreuerin fungiert. Deshalb dürfe ausschließlich sie die Seniorin aufsuchen. Dies, so der Leiter der Einrichtung, Thomas Scherer, werde in allen Awo-Einrichtungen analog gehandhabt und entspreche den Vorgaben des Landesverbandes. Die Regelung sei auch mit dem Kreisverband abgesprochen.