Die Partei "Volt", die die Klage angestrengt hatte, teilte mit, man hoffe, dass das auch bald wieder möglich sei - nur eben mit einem Internetangebot in überarbeiteter Form. "In verfassungsgemäßer Weise" leiste der Wahl-O-Mat einen wichtigen und richtigen Beitrag zur politischen Information der Bürger über alle zur Verfügung stehenden Wahlalternativen, betonte "Volt".
Bisher habe stets die Gefahr bestanden, dass Nutzer nur altbekannte Parteien auswählen und nicht erfahren, dass hohe Übereinstimmung auch zu kleineren Parteien bestehe, sagte Volt-Sprecher Andras Kolenbrander am Dienstag. Für einen fairen Wettbewerb müsse die Bundeszentrale ihr Angebot so umgestalten, dass eine Übersicht mit allen zur Wahl stehenden Parteien sofort angezeigt werde. Die noch junge Partei versteht sich als paneuropäisches Projekt, ihr deutscher Ableger wurde im Frühjahr 2018 registriert.