BAYREUTH. Sorge, dass sie vielleicht in diesem Winter noch frieren müssen, müssen Betreiber von älteren Kamin- und Kachelöfen oder Heizkaminen nicht haben. Nicht mal dann, wenn diese holzbefeuerten Wärmequellen vor dem Jahr 1995 in Betrieb genommen wurden. Vorausgesetzt, die Öfen halten die gesetzlichen Grenzwerte ein. Tun sie das nicht, sollten Betreiber sich eine Alternative überlegen, bevor der Bezirkskaminkehrer die Nutzung untersagt.
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