Die Baumhäuser im Protestcamp gegen die Erweiterungspläne des US-Autobauers Tesla in Grünheide dürfen vorerst bleiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag eine Beschwerde der Brandenburger Polizei als Versammlungsbehörde zurück. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte zuvor zugunsten des Protestcamps entschieden. Eine Räumung des Camps in der Nähe des einzigen europäischen Autowerks von Tesla-Firmenchef Elon Musk ist damit vorerst nicht möglich. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar.