Dutzende Parlamentarier hatten Verwandte beschäftigt
Joachim Braun hingegen zeigte sich zufrieden: „Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung gerade im Zusammenhang mit Abgeordneten, die Missbrauch treiben mit der Freiheit des Abgeordnetenmandats“, erklärte er. Entscheidend sei nun nicht der eine, konkrete Fall, um den es vor dem Bundesverwaltungsgericht ging.
In der Verwandtenaffäre hatten Dutzende Parlamentarier – darunter der Bayreuther CSU-Abgeordnete Walte Nadler – lange von einer Altfallregelung im Abgeordnetenrecht Gebrauch gemacht und Ehefrauen, Kinder oder andere nahe Verwandte als Mitarbeiter beschäftigt – auf Kosten des Landtags und damit des Steuerzahlers.
Anfrage zu Zahlungen immer unbeantwortet
Nadler, seit 2013 nicht mehr im Landtag, hatte mehrere Jahre lang seine Ehefrau beschäftigt. Kurier-Anfragen zur Höhe des Gehalts seiner Frau ließ er immer unbeantwortet. Der Bayerische Oberste Rechnungshof hatte die Praxis der Verwandtenbeschäftigung ab dem Jahr 2000 als illegal bewertet. Der Kurier klagte gegen das Landtagsamt auf die Herausgabe der Information über die Gehaltszahlung. Walter Nadler selbst war am Freitagnachmittag telefonisch nicht für eine Stellungnahme erreichbar.