Oberstes Gericht urteilt Landtag muss Auskunft in Abgeordnetenaffäre geben

Der Bayerische Landtag und seine Präsdentin Barbara Stamm (Foto) haben vor dem Bundesverwaltungsgericht in der Verwandtenaffäre eine Schlappe kassiert. Foto: Sven Hoppe/dpa Quelle: Unbekannt

LEIPZIG/BAYREUTH. Vor gut fünf Jahren erschütterte die Verwandtenaffäre den bayerischen Landtag. Damals kam heraus, dass viele Abgeordnete Familienmitglieder beschäftigten. Die Höhe der Zahlungen hält der Landtag bis heute unter Verschluss. Doch das dürfte sich jetzt ändern. Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil gefällt, das grundsätzliche Bedeutung haben dürfte.

 
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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte der Medien gestärkt. Nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil muss der bayerische Landtag dem früheren Chefredakteur des „Nordbayerischen Kuriers“, Joachim Braun, das Gehalt nennen, das der ehemalige Bayreuther CSU-Abgeordnete Walter Nadler auf Steuerzahlerkosten seiner Ehefrau im Abgeordnetenbüro zukommen ließ. Dem Auskunftsanspruch der Presse gebühre „Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbezogener Daten des Abgeordneten und seiner Ehefrau“, teilte das Gericht in Leipzig in einer ersten schriftlichen Stellungnahme mit.

„Das Urteil ist eine Watschn für den Verwaltungsgerichtshof in München.“

Nadler hatte jahrelang seine Frau als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt. Der „Nordbayerische Kurier“ wollte wissen, wie viel Geld sie bekam. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) weigerte sich aber, die Zahl herauszugeben. Daraufhin klagte der damalige Chefredakteur, der davon ausgeht, dass es sich um eine sechsstellige Summe handelt.

Zuerst bekam die Zeitung vor dem Verwaltungsgericht recht. Doch die nächste Instanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, urteilte zugunsten der Abgeordneten und hob das Bayreuther Urteil auf. Nun war als höchste Verwaltungsgerichtsinstanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Zug. Am Donnerstag hatte es einen mündlichen Verhandlungstermin gegeben. Kläger war weiterhin Joachim Braun, Beklagter der Freistaat Bayern. Walter Nadler war beim Prozess nur Beigeladener, hatte sich aber für den Verhandlungstag krank gemeldet. Das Urteil wurde dann am Freitag bekannt gegeben. Braun sagt: „Das Urteil ist eine Watschn für den Verwaltungsgerichtshof in München.“

Landtagspräsidentin Stamm zeigt sich enttäuscht

Die sogenannte Verwandtenaffäre betraf im Jahr 2013 zahlreiche Abgeordnete des bayerischen Landtages. Der damalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid musste im Zuge der Affäre zurücktreten. Er hatte seine Ehefrau 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Wahlkreisbüro beschäftigt.

Wie viel genau die angestellten Familienangehörigen diverser Abgeordneter verdienten, wollte die Landtagsverwaltung bisher nicht sagen. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) verwies auf den Schutz der Mitarbeiter und die Freiheit des Abgeordnetenmandats. Nun zeigte sie sich enttäuscht vom letztinstanzlichen Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht. „Leider hat das Bundesverwaltungsgericht in der Interessensabwägung anders entschieden und unsere Auffassung nicht gestützt“, erklärte sie. „Es gilt nun, die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten.“

Dutzende Parlamentarier hatten Verwandte beschäftigt

Joachim Braun hingegen zeigte sich zufrieden: „Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung gerade im Zusammenhang mit Abgeordneten, die Missbrauch treiben mit der Freiheit des Abgeordnetenmandats“, erklärte er. Entscheidend sei nun nicht der eine, konkrete Fall, um den es vor dem Bundesverwaltungsgericht ging.

In der Verwandtenaffäre hatten Dutzende Parlamentarier – darunter der Bayreuther CSU-Abgeordnete Walte Nadler – lange von einer Altfallregelung im Abgeordnetenrecht Gebrauch gemacht und Ehefrauen, Kinder oder andere nahe Verwandte als Mitarbeiter beschäftigt – auf Kosten des Landtags und damit des Steuerzahlers.

Anfrage zu Zahlungen immer unbeantwortet

Nadler, seit 2013 nicht mehr im Landtag, hatte mehrere Jahre lang seine Ehefrau beschäftigt. Kurier-Anfragen zur Höhe des Gehalts seiner Frau ließ er immer unbeantwortet. Der Bayerische Oberste Rechnungshof hatte die Praxis der Verwandtenbeschäftigung ab dem Jahr 2000 als illegal bewertet. Der Kurier klagte gegen das Landtagsamt auf die Herausgabe der Information über die Gehaltszahlung. Walter Nadler selbst war am Freitagnachmittag telefonisch nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

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