Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte der Medien gestärkt. Nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil muss der bayerische Landtag dem früheren Chefredakteur des „Nordbayerischen Kuriers“, Joachim Braun, das Gehalt nennen, das der ehemalige Bayreuther CSU-Abgeordnete Walter Nadler auf Steuerzahlerkosten seiner Ehefrau im Abgeordnetenbüro zukommen ließ. Dem Auskunftsanspruch der Presse gebühre „Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbezogener Daten des Abgeordneten und seiner Ehefrau“, teilte das Gericht in Leipzig in einer ersten schriftlichen Stellungnahme mit.