Das verspricht ein heißer Herbst und Winter für alle Stadt- und Gemeinderäte zu werden: Wenn die Haushaltspläne für das Jahr 2025 aufgestellt werden, sind sie es, die direkt entscheiden müssen, wie tief künftig in die Taschen ihrer Mitbürger gegriffen wird. Grund dafür ist die Neugestaltung der Grundsteuer, die ab 2025 greift. Für viele Grundstückseigentümer könnte dies zu enormen Steigerungen bei der zu entrichtenden Grundsteuer kommen. Ein Beispiel aus dem Landkreis Kulmbach: Die Eigentümer eines Einfamilienhauses auf einem Grundstück von rund 800 Quadratmetern wurden bislang zu einer Grundsteuer-Zahlung von rund 140 Euro jährlich herangezogen. Bleibt die betreffende Gemeinde bei ihrem Hebesatz von 340 Prozent, dann sind künftig rund 580 Euro fällig – eine Steigerung um mehr als das Vierfache.