Obduktion: Kinder sind ertrunken

Traurige Gewissheit: Die Obduktion hat die vermutete Todesursache der drei Geschwister im nordhessischen Neukirchen bestätigt. Die fünf, acht und neun Jahre alten Kinder sind in dem Löschteich ohne Fremdeinwirkung ertrunken. Alle pathologischen Befunde deuteten auf Tod durch Ertrinken hin, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft. Hinweise auf Fremdverschulden gebe es nicht.

Kerzen und Kuscheltiere liegen in Neukirchen im Ortsteil Seigertshausen (Hessen) an einem Löschteich, in dem nach Polizeiangaben am 18.06.2016 drei Geschwister im Alter zwischen fünf und neun Jahren ertrunken sind. Foto: Jörn Perske/dpa Foto: red

Die drei Kinder waren am Samstagabend in dem Teich im Ortsteil Seigerthausen ums Leben gekommen. Der elf Jahre alte Bruder hatte seine Geschwister gesucht und nach Hause holen wollen. Als er das Unglück sah, alarmierte er Nachbarn und diese dann die Rettungskräfte.

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Zur Frage, ob die Eltern bei dem Unglück ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, machte die Polizei in Homberg auf Anfrage keine Angaben. Dieser Aspekt werde in weiteren Ermittlungen eine Rolle spielen, sagte Polizeisprecher Markus Brettschneider.

Die Staatsanwaltschaft Marburg führt ein Todesermittlungsverfahren. «Dabei wird auch geprüft, ob jemandem ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen ist», sagte Sprecher Oliver Rust der Deutschen Presse-Agentur. Im Umfeld der Familie müsse noch weiter ermittelt werden. Aus Pietätsgründen werde das aber noch einige Tagen dauern.

Zur Frage einer Absicherung des Teiches werde sich die Kommune beraten, sagte Bürgermeister Klemens Olbrich. Wegen des laufenden Verfahrens wolle er dazu keine Stellung nehmen. Angehörige der Familie hatten den Vorwurf geäußert, dass lediglich Warnschilder am Teich keinen ausreichenden Schutz böten.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft konnten der fünfjährige Junge und seine achtjährige Schwester nicht schwimmen. Der Neunjährige konnte schwimmen, wie Rust sagte. Der Junge kam in dem trüben, 40 Meter breiten und ein bis zwei Meter tiefen Teich dennoch ums Leben.

Der Direktor des Hessischen Städtetags, Stephan Gieseler, sagte zur Sicherheitsfrage: «Nach meinem Dafürhalten ist eine Beschilderung in vielen Fällen ausreichend. Aber Einzelfälle muss man immer prüfen.» Man könne ja nicht alle möglichen Gewässer oder Bachläufe einzäunen. Wichtig sei, dass Eltern von kleinen Kindern ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.

Wie mit der Sicherheit an Löschwasserentnahmestellen zu verfahren ist, regelt eine DIN-Verordnung. Danach muss ein Löschteich mit einem mindestens 1,25 Meter hohen Zaun abgegrenzt werden. Die Stadt hat nach Ansicht von Bürgermeister Olbrich aber nicht gegen Vorschriften verstoßen. «Der Teich fungiert nicht in erster Linie als Löschwasserentnahmestelle», sagte er der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». Der Teich sei vielmehr integriert in ein Naherholungs-und Freizeitgelände. Grillhütten und Sportanlagen grenzen an das Gewässer an. «Deswegen gilt die DIN-Verordnung für diesen Freizeit-Teich nicht», sagte er der Zeitung.

Unterdessen wird in Neukirchen über eine Trauerfeier nachgedacht. Ob es aber eine zentrale Veranstaltung gibt, sei noch nicht entschieden, sagte Olbrich. Er wünscht sich, dass die Betroffenen, Freunde und Nachbarn in aller Ruhe und ohne Medienpräsenz ihre Trauer bewältigen können. «Die Menschen hier sind ziemlich gestresst von den Vorkommnissen und wollen ungestört unter sich bleiben», sagte Olbrich.

dpa/lhe