Ob schon heute ein Urteil fällt, ist unklar Bundesgerichtshof verhandelt über Samenspende und Vaterschaft

Zwei Mädchen wurden per Samenspende gezeugt und wollen von einer Klinik den Namen ihres biologischen Vaters wissen. Wie alt müssen sie sein, damit sie einen Anspruch auf Auskunft haben? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Bundesgerichtshof.

 
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Zwei Mädchen wurden per Samenspende gezeugt und wollen von einer Klinik den Namen ihres biologischen Vaters wissen. Am Mittwoch beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall. Andere Gerichte bewerteten die Klage der heute 12 und 17 Jahre alten Schwestern aus der Nähe von Hannover unterschiedlich: Das Amtsgericht im niedersächsischen Hameln gab ihrer Klage im Juni 2013 statt, das Landgericht Hannover jedoch wenige Monat später nicht.

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Die Klägerinnen könnten ihr Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres geltend machen, entschieden die Richter im November 2013. Ob der BGH in Karlsruhe am Mittwoch ein Urteil verkündet, ist offen.

dpa