Das Gericht orientierte sich für sein Urteil an den Aussagen zweier Gutachter und konnte keine Verfehlungen feststellen. Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass die Dosis des Schmerzmittels nicht zu hoch gewesen sei und der Arzt auch nicht mangelhaft Erste Hilfe geleistet habe. Beides hatte die Staatsanwaltschaft behauptet und eine Geldstrafe von 27.000 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Bei dem tragischen Zwischenfall in der Praxis des 52 Jahre alten Orthopäden war am 5. März 2009 eine 47-Jährige nach einer Spitze zusammengebrochen. Arzt und Helferinnen versuchten erfolglos, Erste Hilfe zu leisten: Kochsalzinfusion, Herzdruckmassage und Beatmung. Der Patientin eine Sauerstoffmaske überzustülpen, gelang wegen eines Krampfes der Frau zunächst nicht. Erst eintreffende Sanitäter und der Notarzt konnten die Frau wiederbeleben - allerdings hatte die Patientin schon massive Gehirnschäden erlitten. Sie liegt seitdem im Wachkoma. Der Arzt hatte über seine Verteidiger gesagt, der Vorfall tue ihm leid, er sei betroffen vom Schicksal der Frau. dpa/Symbolbild: pa