In Briefen an das Gericht beantragte sie, die Bestellung von Rechtsanwältin Sturm zurückzunehmen und stattdessen ihren Vertrauensanwalt Hermann Borchert zu verpflichten.

Die Bundesanwaltschaft wandte sich am Donnerstag im Münchner NSU-Prozess gegen Zschäpes Anliegen. Das Gericht hat darüber noch nicht entschieden.

Zschäpe begründet ihren neuerlichen Vorstoß damit, dass Rechtsanwältin Sturm seit mehreren Wochen erkrankt sein soll. Vertreten wird sie meist von dem Münchner Anwalt Andreas Lickleder, der als Revisionsspezialist gilt.

Die Bundesanwaltschaft begründet ihr Nein zu Zschäpes Antrag damit, dass sie mit ihren bisherigen Anwälten ordnungsgemäß vertreten sei. Neben Heer, Stahl und Sturm bestellte das Gericht im Sommer 2015 zusätzlich den Münchner Anwalt Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger. dpa