Dabei ging es am Mittwoch um die Frage, ob D. bei einer seiner früheren Vernehmungen falsch aussagte. Er hatte erklärt, er sei kein Zuträger des Thüringer Verfassungsschutzes gewesen. Ein V-Mann-Führer hatte das Gegenteil ausgesagt. «Blood & Honour» gilt als Teil des Unterstützernetzwerks des «Nationalsozialistischen Untergrunds».
Mehrere Prozessbeteiligte, unter ihnen auch die Bundesanwaltschaft, beantragten, D.s anwaltlichen Zeugenbeistand auszuwechseln, weil der seinen Mandanten offenkundig nicht sachkundig berate. D. hatte am Mittwoch auf die erneute Frage nach seiner nachrichtendienstlichen Tätigkeit gesagt: «Die Aussage möchte ich revidieren und möchte meine Aussage darüber verweigern». Auch auf mehrfache Nachfrage ließ der Zeuge offen, ob er seine Aussage tatsächlich in der Sache «revidiere» und eine V-Mann-Tätigkeit einräume oder ob er die Aussage verweigere. Einer der Nebenklage-Anwälte verlangte daraufhin, das Gericht möge D. ein Ordnungsgeld androhen.
Dass die Verhandlung erneut bei D.s Aussage stockte, liegt daran, dass die Staatsanwaltschaft München I nach einer Anzeige der Bundesanwaltschaft bereits ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen Falschaussage eingeleitet hat. Die Bundesanwaltschaft hatte angenommen, dass D. als Zeuge schon formell entlassen war und seine Aussage damit nicht mehr korrigiert werden kann. Das Gericht bestreitet das allerdings und macht geltend, es habe die Vernehmung D.s nur unterbrochen. In diesem Fall könnte D. eine Falschaussage noch korrigieren. Die Münchner Staatsanwaltschaft ist nach Einschätzung von Prozessbeteiligten jedoch frei, selber zu befinden, ob sie den Zeugen für entlassen hält oder nicht.
Mehrere Nebenklage-Anwälte beantragten am Mittwoch außerdem, Dateien von einer Festplatte des mitangeklagten Ralf Wohlleben als Beweismittel zuzulassen. Aus mehreren Texten und Musiktiteln gehe die ausländerfeindliche Gesinnung Wohllebens hervor, sagte Rechtsanwalt Eberhard Reinecke. Das widerlege die Aussage Wohllebens, er habe nichts gegen Ausländer.
Der NSU-Prozess läuft seit dreieinhalb Jahren. Am Mittwoch war der 300. Prozesstag. Nach Schätzung des Gerichts belaufen sich die Gesamtkosten für das Mammutverfahren auf bisher 45 Millionen Euro.
Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe als einzige Überlebende des NSU-Trios. Ihre beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt haben nach Überzeugung der Anklage zehn Menschen aus überwiegend rassistischen Motiven erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Zschäpe ist wegen Mittäterschaft angeklagt. dpa