Nordrhein-Westfalen Polizisten sollen Nazi-Symbole geteilt haben

red/

Ermittler haben Arbeitsplätze und Privaträume von fünf Polizisten aus Nordrhein-Westfalen durchsucht. Die Beamten werden verdächtigt, Nazi-Symbole ausgetauscht zu haben. Auch wegen eines kinderpornografischen Videos wird ermittelt.

 
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Das Wappen der Polizei NRW an der Wand eines Präsidiums. Gegen fünf Beamte wird ermittelt. Foto: dpa/Fabian Strauch

Erneut stehen junge Polizisten in NRW unter Verdacht während ihrer Ausbildung in Chats Nazi-Symbole ausgetauscht zu haben. Die fünf Beamten im Alter zwischen 22 und 25 Jahren sind laut der zuständigen Essener Staatsanwaltschaft auch verdächtig, ein Video zu besitzen, dass in den Bereich der Kinderpornografie falle. Um mögliche Beweise zu sichern, seien am Mittwoch Privaträume und Arbeitsplätze der Beschuldigten durchsucht worden. Die Ermittlungen und Auswertungen dauerten an.

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Die Vorwürfe beziehen sich demnach auf einen Tatzeitraum, in dem sich die Männer noch in der Ausbildung befanden. Danach waren drei von ihnen bis zuletzt am Polizeipräsidium Recklinghausen und jeweils einer bei der Polizeibehörde in Kleve am Niederrhein und Borken im Münsterland tätig. Nach dpa-Informationen handelt es sich um Polizeikommissare und Beamte auf Probe.

Polizeipräsidium hat erste Konsequenzen gezogen

Das Polizeipräsidium Recklinghausen teilte mit, es seien zudem diskriminierende und menschenverachtende Inhalte in den Chats verbreitet worden. Die Vorwürfe seien derart gravierend, so Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen, dass sie den drei Beamten das Führen der Dienstgeschäfte verboten habe. Solches Gedankengut habe bei der Polizei nichts zu suchen, so Zurhausen.

Mit einem Verbot zum Führen der Dienstgeschäfte ist nach dpa-Informationen zudem der Beamte aus Borken belegt worden. Sein Kollege aus Kleve wurde intern versetzt. Diese beamtenrechtlichen Maßnahmen bezeichnete NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) als „im Augenblick die richtige Konsequenz“.

Der Polizeiberuf erfordere ein besonderes Maß an Vertrauen, Achtung, Integrität, so Reul weiter. „Junge Beamte müssen genau wie ältere, ohne jeden Zweifel für Recht, Gesetz und die Werte unserer Verfassung eintreten. Wer Inhalte verbreitet, wie sie jetzt im Raume stehen, lässt allerdings erhebliche Zweifel an seiner charakterlichen Eignung aufkommen.“ Die strafrechtliche Würdigung sei Angelegenheit der Justiz, bis zum Verfahrensabschluss gelte die Unschuldsvermutung.

Nicht immer können Polizisten strafrechtlich belangt werden

Laut Sprecherin der ermittelnden Staatsanwaltschaft Essen gehen die Verdachtsfälle zurück auf ein laufendes Verfahren gegen einen weiteren jungen, inzwischen ehemaligen Polizisten. Er stehe ebenfalls im Verdacht verfassungsfeindliche Symbole und Kinderpornografie verbreitet zu haben. Er war nach einigen Monaten als junger Kommissar am Polizeipräsidium Recklinghausen wegen charakterlicher Ungeeignetheit entlassen worden, sagte ein Polizeisprecher von dort. Hintergrund seien auch die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn.

In der nordrhein-westfälischen Polizei sind jüngsten Ministeriumsangaben von Ende Juli zufolge in den vergangenen sechs Jahren 105 rechtsextremistische Verhaltensweisen geahndet worden. Die Zahl der nicht straf- oder dienstrechtlich relevanten Hinweise lag allerdings mit 189 deutlich höher. Die Rechtslage sei so, dass Verhaltensweisen in Chats unter Kollegen als nicht-öffentlich gelten und nur schwer als Volksverhetzung zu verfolgen seien. Dies führe im Ergebnis dazu, dass Polizisten trotz des Postens offenkundig rassistischer oder rechtsextremistischer Inhalte nicht strafrechtlich belangt werden können, hieß es dazu aus dem Innenministerium.