Ein katholischer Priester aus Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen) ist am Montag wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Das Schöffengericht habe die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, sagte ein Gerichtssprecher des Amtsgerichts Recklinghausen dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag. Damit verbunden sei eine Geldauflage zugunsten des Kinderschutzbundes sowie eine verpflichtende Therapie. Das Urteil ist rechtskräftig. (AZ.: 26b LS 56/24)