Nicht vom Verkaufsverbot betroffen Schreckschusswaffen zu Silvester

Markus Preuschl verkauft unter anderem Schreckschusspistolen mit denen sich pyrotechnische Munition verschießen lässt. Foto: Martin Burger

Seit einem Jahr gibt es beim Schmuck- und Uhrenhändler Wolf in der Innenstadt von Pegnitz auch Sport- und Jagdwaffen sowie Munition zu kaufen. Ein Teil der Waffen sind Schreckschusswaffen, die auch pyrotechnische Munition verschießen können. Es ist eine Nische zum erneuten Verbot von Feuerwerk und Böllern.

 
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Pegnitz - „Es gibt kein offizielles Böllerverbot. Das ist ein Irrglaube“, erklärt der Uhrmachermeister Markus Preuschl. „Es werden nur keine weiteren Raketen mehr verkauft. Wer noch Kartons daheim stehen hat, darf diese natürlich abbrennen.“

Es gebe zwar bestimmte Bereiche, in denen generell nicht geböllert werden dürfe, wie zum Beispiel in historischen Innenstädten, doch von einem derartigen Verbot in Pegnitz wisse er nichts. Es gebe dieses Mal noch ein Versammlungsverbot. Dadurch dürfte es keine Ansammlungen auf den Straßen geben und auch keine Pyrotechnik abgefeuert werden. Doch auf eigenem Grund könnten Restbestände verschossen werden.

Von einem kleinen Ausflug in ein Nachbarland rät der Restaurator ab. Zum einen, weil der Grenzverkehr gesperrt werden soll, zum anderen, weil die Kracher aus dem Ausland oftmals in Deutschland gar nicht zugelassen seien. „Man muss zudem aufpassen, wenn man noch Böller aus dem Ausland übrig hat. Die sind relativ hoch dosiert. Haben also eine höhere Sprengwirkung. Das ist sehr gefährlich.“ Allein der Besitz sei ein Strafbestand, da man gegen das Sprengstoffgesetz verstoße.

„Ein gutes Geschäft“

Und wo liegt nun der Unterschied zur pyrotechnischen Munition? „Die Munition ist nichts anderes als eine Rakete an Silvester“, meint Markus Preuschl und erklärt, warum der Staat zwischen den beiden Bezeichnungen unterscheidet.

„Die Böller und Raketen fallen unter die Sprengstoffverordnung. Schreckschusspistolen fallen unter das Waffengesetz.“ Dadurch können ohne Probleme weiterhin Waffen verkauft werden, die mit einem Aufsatz Signalmunition oder Leuchtkugeln verschießen.

Ein gutes Geschäft, ist sich Preuschl sicher. Denn auch ohne Flyer oder Anzeigen laufe das Geschäft gut, da es kaum Konkurrenz in der Umgebung gebe. Lediglich ein Banner im Schaufenster verrät, dass dort Waffen verkauft werden.

Markus Preuschl ist selbst Sportschütze und musste lange Zeit für neue Munition über 40 Kilometer fahren. Dafür habe er fast einen halben Tag gebraucht, erinnert er sich. Nun gebe es für Jäger und Sportschützen die Möglichkeit im Raum Pegnitz einzukaufen. Zudem stand eine Ecke des Uhrenladens vor gut einem Jahr leer und so überlegte er, wie man diese nutzen könnte.

Zunächst informierte er sich über die Auflagen und legte alle nötigen Prüfungen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Dazu kamen alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen, zu denen auch ein Safe gehört. Inzwischen habe es sich rumgesprochen – ganz ohne große Werbung.

Keine besondere Erlaubnis erforderlich

Um eine Schreckschusswaffe kaufen zu können, gibt es klare Auflagen und Verpflichtungen. „Die Waffe darf nicht im Freien mitgeführt werden. Dazu benötigt man den kleinen Waffenschein. Zu Hause sollte die Waffe auch nicht herumliegen, sondern weggesperrt werden“, erläutert Preuschl.

Diese Aussage bestätigt auch das Landratsamt Bayreuth. „Der Erwerb, Besitz und Transport dieser Waffen nach Hause ist erlaubnisfrei. Zum Führen wird jedoch ein kleiner Waffenschein benötigt. Für den Erwerb und Besitz dieser Waffen ist auch nach dem neuen Waffenrecht keine besondere Erlaubnis erforderlich.“, erklärt die Pressesprecherin des Landratsamtes Karen Görner-Gütling.

Des Weiteren gibt der Verkäufer eine Unterweisung in der Preuschl deutlich macht, worauf es bei einem Besitz ankommt, damit man nicht mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Und selbst mit einem kleinen Waffenschein dürfe man die Waffe nicht „wie im Wilden Westen offen am Holster tragen“. „Sie sollte verdeckt sein und zum Beispiel als Abwehrmittel gegen Tiere dienen. Einige Waffenbesitzer haben zum Beispiel Angst, im Veldensteiner Forst spazieren zu gehen, weil der Wolf dort wieder lebt. Die Waffe macht einen lauten Knall, wenn man sie betätigt. Das soll die Wölfe abschrecken“, erklärt er.

Die Benutzung an Silvester als Art Ersatz zum Verkaufsverbot von Raketen und Böllern ist allgemein erlaubt, informiert ebenfalls der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler. „Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig.“

Auf die Frage, ob es, wegen des Verkaufsverbots, eine verstärkte Nachfrage nach Schreckschusswaffen oder dem kleinen Waffenschein gibt, antwortete Görner-Gütling: „Da diese Waffen ab einem Alter von 18 Jahren frei erwerblich und nicht meldepflichtig sind, liegen dem Landratsamt keine Informationen vor, ob nun mehr Waffen verkauft wurden. Hinsichtlich der Erteilung kleiner Waffenscheine ergeben sich keine Auffälligkeiten für eine überdurchschnittliche Antragsstellung.“

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