(kfe). Viele potenzielle Anbieter von WLAN-Hotspots, etwa Cafés, Vereine oder auch Privatpersonen, haben Angst, wegen der sogenannten Störerhaftung belangt zu werden. In Deutschland ist trotz langer Diskussion die Haftung für Gesetzesverstöße in einem öffentlich zugänglichen WLAN-Netz bislang nicht klar geregelt. Im Telemediengesetz ist zwar festgelegt, dass Internetprovider wie die Telekom nicht dafür geradestehen müssen, wenn ihre Kunden im Netz illegale Dinge tun. Für Privatleute greift diese Regelung jedoch nicht.
Einen Gesetzesentwurf mit einer entsprechenden Änderung hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht. Um ihn wird aber immer noch gerungen; eine zweite und dritte Lesung im Bundestag wurde wieder und wieder verschoben. Viele Experten und auch der Handelsverband Deutschland sind der Meinung, der Entwurf mache die Sache sogar noch schlimmer, verhindere gerade bei mittelständischen Unternehmen Wettbewerb und Kundenbindung.
Der Arbeitskreis Urheberrecht im Bundestag äußerte: "Der Vorschlag zur Neufassung des Paragrafen acht des Telemediengesetzes führt unbestimmte Rechtsbegriffe ein, schafft daher nicht die angestrebte Rechtssicherheit und wird im Ergebnis nicht zu mehr, sondern zu weniger offenen WLAN-Angeboten führen."
UPDATE 11.05.2016, 10.15 Uhr: Wir schreiben darüber, und just fällt die Störerhaftung, wie Spiegel Online berichtet. Nach einem zähen Streit haben sich Union und SPD am Mittwoch auf ein neues WLAN-Gesetz geeinigt: Die allseits ungeliebte Störerhaftung fällt nach Spiegel-Online-Informationen weg - der Weg für offene Hotspots ist damit frei, ohne dass die Betreiber Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben müssen.
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