Als "ostdeutsch" gilt nach seiner Definition, wer in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen geboren wurde. Schneider hatte bei knapp 4000 Führungskräften in 94 Bundesbehörden, vier Verfassungsorganen und der Richterschaft an den fünf Bundesgerichten den Geburtsort erheben lassen. Zu den Ergebnissen gehörte auch, dass Ostdeutsche nur 7,1 Prozent der erfassten Richterinnen und Richter ausmachten, ohne Berlin sogar nur 5,1 Prozent.