Neues Gesetz geplant Schlachthof bald ohne Leiharbeiter

Von Peter Engelbrecht
Der Schlachthof in Bayreuth. Foto: Archiv/Eric Waha

BAYREUTH. Sobald das neue Gesetz 2021 in Kraft tritt, werden Leiharbeit und Werksverträge in Schlachtung und Zerlegung der Schlachthöfe verboten. So sollen Werkverträge in der Fleischindustrie ab Januar 2021 verboten werden, Leiharbeit ist dann ab April tabu. Vollständig verboten wird Leiharbeit aber nur beim Schlachten und Zerlegen.

 
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