Als die Frau ihrem Schwiegersohn davon erzählt und ihm das Papier zeigt, stutzt der erst einmal. Kein offizieller Vertrag und es fehlt vor allem die gesetzlich vorgeschriebene Widerspruchsklausel. Auch der Preis ist nur handschriftlich eingetragen, keine Mehrwertsteuer aufgeführt und im Kleingedruckten steht, dass sich der Endpreis nach Aufmaß berechnet. Mündlich hatte man der älteren Dame dann noch angeboten, wenn sie die Hälfte sofort in bar zahle, ließe sich beim Preis noch etwas machen. „Ich habe dann sofort Widerspruch bei der Firma aus Nürnberg eingelegt“, erzählt der Pegnitzer (Name der Redaktion bekannt) weiter. Der Vertreter habe dann ziemlich schnell auf sein resolutes Auftreten reagiert und gesagt, dass aber auf jeden Fall die Gerüstkosten bezahlt werden müssten. „Ich habe denen dann recht deutlich meine Meinung gesagt“, so der Pegnitzer und ein paar Tage später wurde das Gerüst auch wieder abgebaut. Eine Rechnung kam bislang nicht.