Neuer Prozess Vergewaltigungsfall wird wieder aufgerollt

Von Manfred Scherer
Das Berufungsgericht meint, für einen mutmaßlichen Vegewaltiger komme eine höhere Strafe als vier Jahre infrage. deshalb wurde sein Fall an die Strafkammer des Landgerichts verwiesen. Foto: Arne Dedert, dpa-Archiv Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide

BAYREUTH. Einem mutmaßlichen Vergewaltiger drohen für ein Sexualverbrechen aus dem Jahr 2015 mehr als vier Jahre Haft. Die Berufungskammer des Landgerichts hat seinen Fall am Montag an die Große Strafkammer verwiesen. Das mutmaßliche Opfer indes fühlt sich in einem Albtraum gefangen.

 
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