Das Bürgerbegehren in Neuenmarkt, das sich für einen effektiven Hochwasserschutz, gegen weitere großflächige Versiegelungen und gegen eine Erschließung des Baugebietes Steigengasse stark gemacht hat, wird nicht zugelassen. Diese Entscheidung trafen am Montagabend die Neuenmarkter Gemeinderäte einstimmig. Begründung: formelle Belange.