Was regelt der Gesetzentwurf noch?
Um die Versorgung zu sichern, wird festgelegt, dass Wasserentnahmen "zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung" Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Und: Wenn jemand eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwassernutzung hat und diese weitergeben will, müssen künftig die Behörden darüber informiert werden. "Wer ein Wassergewinnungsrecht hat, kann das nicht handeln", sagte Umweltminister Glauber. "Wasser kann und wird in Bayern nicht privatisiert werden."
Kompromiss nach langem Streit - aber viel Kritik
Den Wassercent gibt es schon in 13 Bundesländern, teils seit vielen Jahren. Die Höhe ist sehr unterschiedlich und reicht bis zu rund 30 Cent pro Kubikmeter. In Bayern dagegen hatten sich die Koalitionspartner CSU und Freie Wähler erst nach langem Streit auf Eckpunkte für den neuen Wassercent verständigt. Doch an dem Kompromiss gab es postwendend Kritik - und die gibt es bis heute.
Der Bund Naturschutz kritisierte etwa, weil viele industrielle und landwirtschaftliche Betriebe unter der Freigrenze lägen, könne der Wassercent keine echte Lenkungswirkung entfalten - zumal es auch noch viele Ausnahmen geben solle. Auch beim sogenannten Tiefengrundwasser verpasse das bayerische Konzept einen notwendigen Schutz.