Manche Dinge sind absehbar. Etwa wenn sich der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages gegen den Wunsch des BSW wendet und nun eine Neuauszählung der Wahl verweigert, dann wird das Bündnis um Sahra Wagenknecht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Und bis dieses entscheidet, wird die aktuelle Bundesregierung in den Endzügen ihrer Amtszeit liegen – oder ist womöglich schon Geschichte. Dass das BSW alle Möglichkeiten nutzt, die Verfassung und Gesetze hergeben, ist sein gutes Recht. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering.