Separat zu den Netzbetreibern und aus anderen Motiven hatte der Diensteanbieter Mobilcom-debitel (Freenet) ebenfalls Klage und Eilantrag eingereicht. Auch dieser Eilantrag scheiterte.
Ganz beendet ist der juristische Widerstand der Mobilfunkbranche gegen die staatlichen Ausbauregeln noch nicht, die Ende 2018 eingereichten Klagen sind weiterhin anhängig beim Verwaltungsgericht. Allerdings bekommen sie nun keine aufschiebende Wirkung. Durch die scharfe inhaltliche Ablehnung der Firmen-Kritik dürfte die Gerichtsentscheidung aber ein Fingerzeig sein, dass die Hauptsacheverfahren ebenfalls zum Scheitern verurteilt sind.
Der Telefónica-Sprecher deutete aber an, dass seine Firma das Hauptsacheverfahren durchfechten will. "Nach Abschluss eines dieser regulär weiterlaufenden Gerichtsverfahren gegen die Vergaberegeln könnte weiterhin der Fall eintreten, dass eine bereits stattgefundene Auktion basierend darauf rückabgewickelt werden müsste", sagte er. Dies könnte dem Netzausbau weit mehr schaden, als dies eine Verschiebung der Auktion und zeitnahe Neufassung der Vergaberegeln getan hätte, sagte der Telefónica-Sprecher.
Die Politik reagierte großteils erleichtert. "Es ist gut, dass die Rahmenbedingungen in diesem Bereich nun geklärt sind und die Versteigerung beginnen kann", sagte Ulrich Lange, Vize-Fraktionschef der CDU/CSU im Bundestag. Sein Pendant bei der SPD, Sören Bartol, sprach von einem Signal an die Telekommunikationsunternehmen - sie müssten die harten Versorgungsauflagen akzeptieren, wenn sie mit den Frequenzen gutes Geld verdienen wollten. "Das lässt sich auch nicht durch Klagen aushebeln."
FDP-Vizefraktionschef Frank Sitta war ebenfalls erfreut. "Eine Verzögerung hätte sich der Wirtschaftsstandort Deutschland nicht leisten können." Er wies darauf hin, dass die Frequenzen in Österreich und in der Schweiz schon vergeben seien. Der Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer wertete die Kölner Entscheidung als "Sieg der Bundesnetzagentur, die selten vor Gerichten Niederlagen einstecken muss". Er monierte aber, dass die von den Firmen beklagten Ausbaupflichten nur "fromme Wünsche" der Behörde seien, da sie bei Missachtung der Regeln keine geeigneten Sanktionen verhängen könnte.
5G ist vor allem für die deutsche Industrie wichtig. Die 5. Mobilfunkgeneration - daher das Kürzel 5G - hat hohe Übertragungsgeschwindigkeiten und Latenzzeiten nahe null, der Datentransfer erfolgt also nahezu in Echtzeit. Dies wiederum ist wichtig für autonomes Fahren oder die Telemedizin, bei denen selbst minimale Verzögerungen schwere Folgen haben könnten. Für Privatkunden spielt 5G hingegen noch eine untergeordnete Rolle, da die meisten mobilen Anwendungen auch mit dem aktuell schnellsten kommerziell angewandten Standard - 4G oder LTE - gut laufen. Allerdings sind die bisherigen LTE-Netze lückenhaft.