Weil ein 19-jähriger Auszubildender solche Fotos von seiner Internetbekanntschaft erhalten und sie auch noch an seine Freundin weitergeschickt hat, hat das Jugendgericht den jungen Mann, der in einer Jugendhilfeeinrichtung im Landkreis Kulmbach lebt, zu 50 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt. Der Urteilsspruch lautete auf „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“.