Nacktfotos per Whatsapp verschickt

Von Stephan Herbert Fuchs

Es ist der typische Fall, vor dem immer wieder gewarnt wird: Ein Mädchen verschickt Nacktfotos per Whatsapp und wundert sich, wenn bald die ganze Klasse im Besitz dieser Bilder ist.

50 gemeinnützige Arbeitsstunden hat das Jugendgericht Kulmbach gegen einen 19-Jährigen verhängt, der Nacktbilder einer 15-jährigen Schülerin verbreitet hat. Foto: dpa Foto: red

Weil ein 19-jähriger Auszubildender solche Fotos von seiner Internetbekanntschaft erhalten und sie auch noch an seine Freundin weitergeschickt hat, hat das Jugendgericht den jungen Mann, der in einer Jugendhilfeeinrichtung im Landkreis Kulmbach lebt, zu 50 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt. Der Urteilsspruch lautete auf „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“.

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Der Mann wurde aber auch noch wegen der „Verbreitung pornografischer Schriften“ verurteilt. Die umständlichen Formulierungen aus dem Strafgesetzbuch zeigen, dass sich die Justiz schwer tut mit derartigen Fällen. Kein Wunder, denn als die Paragrafen gemacht wurden, war an Facebook, Twitter und Whatsapp noch lange nicht zu denken.

Brisantes Filmchen

Die „pornografischen Schriften“ waren im vorliegenden Fall ein brisantes Videofilmchen, das einen Penis während des Masturbierens zeigte. Angeblich habe er das im Internet so gefunden, erklärte der Angeklagte. Keinesfalls zeige das Video sein eigenes Geschlechtsteil, beteuerte er vor Gericht. Dieses Filmchen hatte der Angeklagte an das 15-jährige Mädchen geschickt, das sich gerade mit einer Jugendgruppe auf einer Freizeit im Schwarzwald befand. Doch anstatt zur Gruppenleitung oder noch besser gleich zur Polizei zu gehen, schickte die 15-Jährige dem Angeklagten mehrere Bilder von sich in anzüglichen Posen und noch dazu völlig nackt. Als die Eltern des Mädchens davon Wind bekamen, gingen sie zur Polizei.

In der Verhandlung vor Jugendrichter Christoph Berner räumte der 19-Jährige die Vorwürfe unumwunden ein. „Das war nicht gerade meine beste Idee“, sagte der Mann. Er habe nicht gedacht, dass er wegen des Videos angezeigt werde. Er habe nur gefragt, ob sie ihm ein Bild schicken könne. „Ich habe doch nicht gedacht, dass sie gleich Nacktfotos schickt“, sagte er. Auf jeden Fall tue ihm das Ganze sehr leid, er habe das Mädchen weder bloßstellen noch fertig machen wollen.

Eltern stellen Strafanzeige

Genau das ist aber passiert. Die 15-jährige besucht dieselbe Klasse wie die Freundin des Mannes. Schließlich waren es die Eltern, die Strafanzeige gestellt hatten. Vor Gericht stellte sich auch heraus, dass der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt ist. 2014 musste er sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten, das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. 2015 war er wegen Beleidigung und Bedrohung dran und wurde zu 40 Sozialstunden verurteilt. Jetzt also 50 Stunden nach näherer Weisung der Kinder- und Jugendhilfe Oberfranken.

Der Angeklagte leide unter biografiebedingten Reifeverzögerungen, weshalb noch das Jugendstrafrecht angewendet werde, sagte Richter Berner. Er hielt dem Angeklagten zugute, dass er die Sache bereue und dass er einigermaßen unbedarft in das ganze hineingeschlittert sei. Gravierend sei dagegen, dass der Angeklagte erst zwei Monate vorher ebenfalls in Kulmbach verurteilt worden war. Offensichtlich habe ihm das völlig unbeeindruckt gelassen, sagte der Jugendrichter.

Entschuldigt hatte sich der Angeklagte bei der 15-Jährigen bis heute nicht.