Nachfolge geregelt Jürgen Dippold wird Chef im Diakonischen Werk

Einige Monate war die wichtige Stelle des Chefs von mehreren Hundert Beschäftigten vakant. Jetzt übernimmt sie einer, der in Kulmbach schon bekannt ist.

Jürgen Dippold ist der neue Geschäftsführer des Diakonischen Werks. Foto: Privat

„Das Warten hat ein Ende für die vier Partner im Diakonie Verbund Kulmbach“, teilt der Kulmbacher Dekan Friedrich Hohenberger mit. Es gibt einen neuen Geschäftsführer für die Partner im Diakonie Verbund Kulmbach. Einer, den die meisten Kulmbacher schon kennen. Der Verwaltungsrat unter Vorsitz von Richard von Schkopp traf eine wichtige Personalentscheidung, informiert der Dekan: Zum 1. Dezember 2024 startet Jürgen Dippold als neuer Mann an der Spitze für das Diakonische Werk der Dekanate Kulmbach und Thurnau e.V., die Geschwister-Gummi-Stiftung, die DIE KITA gGmbH und die Menüfaktur (DIAKO Oberfranken gGmbH). „Wir freuen uns alle sehr auf Herrn Dippold und darauf, dass die Führungsriege in Kürze wieder vollständig ist. Das lässt uns positiv in die Zukunft blicken“, macht Heike Lauterbach, die stellvertretende Geschäftsführerin, deutlich.

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Jürgen Dippold war lange Jahre der BRK-Kreisgeschäftsführer in Kulmbach, bevor er in die BRK-Landegeschäftsstelle nach München gewechselt ist. Von seinem Arbeitgeber hat sich Dippold, der mit seiner Familie in Kulmbach lebt, inzwischen getrennt.

Bei der Diakonie folgt Jürgen Dippold Hans-Georg Müller nach, der seinerseits als Nachfolger des langjährigen Geschäftsführers Karl-Heinz Kuch Anfang 2023 angetreten war und Ende Juni dieses Jahres aus persönlichen Gründen, wie es hieß, sein Amt wieder aufgegeben hat.

Damit der 50-jährige Jürgen Dippold nun engagiert werden konnte, musste das Diakonische Werk erst seine Satzung ändern. Dafür waren zwei Sitzungen nötig, weil bei der ersten die erforderliche Zahl an Mitgliedern nicht zusammengekommen war. Dippold ist Katholik, die bisherige Satzung hatte aber verlangt, dass Personen an im Vorstand Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern sein müssen.

Eine „Lex Dippold“ war die Satzungsänderung aber nicht, hat Dekan Hohenberger auf Anfrage unserer Redaktion erklärt. Die Satzungsanpassung wäre ohnedies notwendig geworden, weil es das EU-Recht nicht mehr zulasse. Es gehe um das Anti-Diskriminierungsgesetz. Das verlange die Formulierung „Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche“. Das mache den Weg auch für Angehörige anderer christlichen Glaubensgemeinschaften frei. „Diese Öffnung war schon länger fällig. Jetzt haben wir sie vollzogen“, sagt der Dekan.

Um die Satzung ändern zu können, hätten im ersten Anlauf zwei Drittel aller gut Mitglieder persönlich anwesend sein müssen. Dieses Ziel sei, auch weil unter den Mitgliedern viele Hochbetagte seien, nicht erreicht worden. In der zweiten Sitzung habe es dann Beschlussfähigkeit gegeben. Einstimmig sei die Satzungsänderung schließlich durchgegangen bei der Mitgliederversammlung, an der laut Dekan so viele Mitglieder wie noch nie teilgenommen hatten. mbu