Anders als Aldi Süd darf Lidl seine Dubai-Schokolade weiterhin verkaufen. Das Landgericht Frankfurt wies einen Unterlassungsantrag gegen das Unternehmen zurück. Dieser hatte darauf abgezielt, dem Discounter den Verkauf des Produktes zu untersagen. Der Beschluss liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die „Lebensmittel Zeitung“ hatte zuvor darüber berichtet.