Nach Scheitern im Oktober Hollfeld: Zweites Bürgerbegehren zur Windkraft ist auf dem Weg

Von Thorsten Gütling

Das zweite Bürgerbegehren der Krögelsteiner Windkraftgegner innerhalb eines halben Jahres ist auf dem Weg. Vertreter der Bürgerinitiative Gegenwind haben 722 Unterschriften eingereicht und damit die Grundlage für eine erneute Abstimmung zur Zukunft der Windkraft in Hollfeld geschaffen. aber zweimal über das selbe Thema abstimmen, geht das überhaupt? Das Landratsamt sagt, dass sich die Voraussetzungen geändert haben.

So präsentierten sich die Windkraftgegner im Oktober des vergangenen Jahres. Wenige Minuten bevor sie auf einer Podiusmdiskussion ihre Einwände gegen die Windkraftpläne der Stadt Hollfeld kund taten. Von links: Wolfgang Schimmel, Jürgen Klüpfel, Christina Hauser, Herrmann Gottschalk, Edwin Bergmann, Carmen-Christiane Mhlberg und Udo Erlwein. Foto: red

Diesmal lautet die Frage: Soll die Stadt Hollfeld die 10-H-Regel einhalten? Darunter versteht man ein Gesetz, wonach Windräder erst gebaut werden dürfen, wenn sie zehnmal weiter von der nächsten Bebauung entfernt stehen, als sie hoch sind. Allerdings: Jede Gemeinde in Bayern hat das Recht, diesen Abstand per Ratsbeschluss zu unterschreiten.

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Verzwickte Situation

In Krögelstein führt das zu einer verzwickten Situation. Weil die umliegenden Gemeinden Wonsees, Weismain und Stadelhofen sich bereits zu der Regel bekannt haben. Und weil darum schon jetzt innerhalb der Vorrangfläche keine Hollfelder Windräder mehr möglich sind. Es sei denn, die Abstände zur Wohnbebauung von Feulersdorf, Buckendorf und Eichenhül werden unterschritten.

Die Nachbargemeinden drohen daher mit rechtlichen Schritten gegen die Hollfelder Baupläne. Bürgermeisterin Karin Barwisch, selbst Mitglied im oberfränkischen Planungsgremium für Windradflächen, hält dagegen: Dann wäre die jahrelange Ausarbeitung von Vorrangflächen eine Farce.

Sechs Monate zuvor

Schon im Oktober des vergangenen Jahres initiierten die Windkraftgegner daher ein Bürgerbegehren. Damals mit der Frage, ob die Stadt den Neubau von Windkraftanlagen verhindern solle. Zwar hatten die Windkraftgegner damals eine hauchdünne Mehrheit errungen, scheiterten jedoch knapp an der Mindestbeteiligung. Dafür machten sie Bürgermeisterin, Stadtrat und Verwaltung verantwortlich, die die Abstimmung unter anderem durch eine Gegenfrage absichtlich kompliziert gemacht hätten. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Barwisch war die Folge, die das Landratsamt aber als unbegründet zurückwies.

Eine Gegenfrage könnte es auch diesmal wieder geben. "Muss nicht sein, sollte aber", sagt Barwisch zur Begründung. Den Wählern sollten schließlich die Alternativen aufgezeigt werden. "Wir prüfen das gerade." 

Ist das überhaupt zulässig?

Barwisch ist der Meinung, dass ein zweites Begehren zum gleichen Thema wie vor einem halben Jahr, nicht zulässig ist. Dass sich die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Windkraftanlagen seitdem nicht geändert haben. Dass schon im vergangenen Oktober klar gewesen sei, dass die 10-H-Regel komme.

Das Landratsamt sieht das anders und hat einem weiteren Bürgerbegehren daher grundsätzlich zugestimmt. So es denn ohne Formfehler eingereicht wird. Das werde jetzt geprüft. Wenn das Landratsamt Fehler findet, muss der Hollfelder Stadtrat innerhalb von vier Wochen entscheiden, ob es das Begehren trotzdem zulässt. Wurde es korrekt eingebracht, hat der Stadtrat keine Chance, es zu verhindern. Voraussichtlich im Sommer würde dann ein zweites Mal über die Zukunft der Windkraft in Hollfeld abgestimmt.

7000 Euro teuer

Barwisch zufolge werde das Bürgerbegehren gut 7000 Euro kosten, die Arbeitskosten der Verwaltung nicht eingerechnet. Sie sagt, schon jetzt hätten einige Wahlhelfer angekündigt, für ein erneutes Bürgerbegehren zur Windkraft nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

Einen Kommentar zum Thema vom Januar 2015 lesen Sie hier.