Karlsruhe (dpa/lby) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob der Freistaat Bayern wegen einer öffentlichen Warnung vor Wurst- und Schinkenprodukten der Großmetzgerei Sieber Schadenersatz zahlen muss. Das Unternehmen hatte auf Anordnung des Freistaats 2016 seine Produktion wegen möglicher Listerien eingestellt und ging kurz darauf insolvent. Der Insolvenzverwalter forderte vom Freistaat anschließend Schadenersatz in Höhe von rund elf Millionen Euro.