24. Sammelabschiebung 24 Afghanen aus Deutschland nach Kabul abgeschoben

Deutschland hat erneut 24 abgelehnte Asylbewerber aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben. Foto: Julian Stratenschulte/Archiv Foto: dpa

Erneut werden 24 abgelehnte Asylbewerber aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben. Es ist die mittlerweile 24. Sammelabschiebung seit Dezember 2016. Die Maßnahme wird kritisiert, die Gewalt im Land dauert an.

 
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Kabul - In der afghanischen Hauptstadt Kabul ist ein weiterer Abschiebeflug aus Deutschland eingetroffen. An Bord der Maschine aus Düsseldorf waren laut Bundesinnenministerium 24 Männer, von denen 14 in Deutschland wegen unterschiedlicher Straftaten rechtskräftig verurteilt worden waren.

Afghanische Beamte hatten am Morgen zunächst von 26 Abgeschobenen gesprochen. Es war die 24. Sammelabschiebung seit dem ersten Flug im Dezember 2016. Damit haben Bund und Länder 589 Männer nach Afghanistan zurückgebracht.

Kritiker weisen darauf hin, dass die Sicherheitslage in Afghanistan weiter angespannt ist. Der Krieg gegen die radikalislamischen Taliban und die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) fordert täglich Opfer. Am Mittwoch detonierte in der südöstlichen Provinzhauptstadt Gasni eine Autobombe. Dabei kamen Behördenangaben zufolge mindestens acht Menschen ums Leben, darunter zwei Kinder und vier Taliban-Kämpfer. Weitere mindestens 17 Personen wurden verletzt.

Insgesamt starben einem UN-Bericht zufolge von Januar bis Ende März 581 Zivilisten in dem Konflikt, 1192 wurden verletzt. Das waren 23 Prozent weniger Opfer als im gleichen Vorjahreszeitraum. Die UN verurteilten kürzlich einen erneuten Anstieg der Gewalt mit Beginn des Fastenmonats Ramadan Anfang Mai. Die radikalislamischen Taliban hatten einen Aufruf für eine Waffenruhe während des Fastenmonats ignoriert.

Ein Sprecher des Innenministeriums wies die kürzlich geäußerte Kritik des Anti-Folter-Komitees des Europarats (CPT) an den Abschiebeflügen zurück. Experten des Komitees hatten am 15. August 2018 die Abschiebung von 46 Afghanen von München nach Kabul begleitet. Sie forderten Deutschland danach auf, bei der Abschiebung von Migranten künftig auf "unverhältnismäßige und unangemessene" Gewaltanwendung zu verzichten. Methoden, die bei den Betroffenen ein Erstickungsgefühl auslösten oder ihnen starke Schmerzen zufügten - etwa durch Quetschen der Genitalien - müssten untersagt werden.

Der Sprecher sagte, diese Schilderungen könnten nach einer internen Prüfung "nicht nachvollzogen werden". Es habe bei dem vom CPT begleiteten Charterflug "massive Widerstandshandlungen" durch einen Ausreisepflichtigen gegeben. Deshalb sei dieser von sechs Polizisten umgeben gewesen. Womöglich hätten die CPT-Experten in dieser räumlich beengten Situation nicht alles genau mitverfolgen können.

Seit Ende April stellt die Internationale Organisation für Migration (IOM) keine Unterkünfte in Kabul mehr für die Abgeschobenen zur Verfügung. Davor hatte es über die IOM im Rahmen einer EU-finanzierten Ankunftsunterstützung die Möglichkeit gegeben, dass Abgeschobene bis zu zwei Wochen in einem Hotel übernachten.

Laut IOM haben über die Jahre "nur sechs Prozent aller Migranten, die am Flughafen Kabul ankamen, von der Hotelübernachtung Gebrauch gemacht". Andere hätten es bevorzugt, Kabul umgehend zu verlassen und weiterzureisen. Daher gebe man nun Unterstützung in Bargeld aus - 12 500 Afghani (rund 167 US-Dollar). So könnten die Abgeschobenen frei entscheiden, wie sie dieses Geld verwenden. Zusätzlich würden Broschüren mit Informationen über Hotels, Krankenhäuser und anderen Hinweisen über Kabul verteilt, heißt es von IOM.

Derzeit gibt es Bemühungen, den langwierigen Konflikt in Afghanistan politisch zu lösen. Bisher gab es mehrere Gesprächsrunden zwischen Vertretern der USA und hochrangigen Taliban. Diese sollen zu direkten Gesprächen zwischen der afghanischen Regierung und den Taliban führen. Die Bemühungen um eine politische Lösung gerieten in den vergangenen Wochen allerdings etwas ins Stocken.

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