Nach Großbrand in Freizeithalle Pächter soll Feuer selbst gelegt haben

Foto: Archiv Foto: Markus Roider

KULMBACH. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Ein 37-Jähriger wurde in Kulmbach zum Feuerteufel, weil der an Geld von der Versicherung kommen wollte. Wann der Prozess beginnt, ist noch offen.

 
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Vor knapp einem Jahr stand er mit versteinerter Mine vor der Brandruine. Er erzählte mit zittriger Stimme, dass er sich in Kulmbach eine Zukunft aufbauen wollte, dass er seine Kinder bereits aus Bayreuth nach Kulmbach umgeschult habe. Er schluchzte fast, als er mit Blick auf die noch rauchenden Trümmer der Freizeithalle am Goldenen Feld offenlegte, er habe die Halle kaufen, sie noch attraktiver und zu einem großen Erfolg machen wollen.

Er berichtete, dass der Kauf schon fast in trockenen Tüchern gewesen sei und beklagte, dass nicht nur sein eigener Arbeitsplatz, sondern noch fünf weitere vernichtet seien. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war all dies ein Schauspiel. Denn es soll der Pächter selbst gewesen sein, der das Feuer gelegt hat, um sich an Versicherungsgeldern zu bereichern.

In nicht allzu ferner Zukunft wird sich der ehemalige Pächter der Freizeithalle nun vor dem Bayreuther Schöffengericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat gegen ihn und einen mutmaßlichen Helfer vor wenigen Tagen Anklage erhoben. Die Straftaten, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, sind umfangreich.

Da ist zum einen Brandstiftung mit einem immensen Schaden in Millionenhöhe, da ist aber auch der Vorwurf des Versicherungsmissbrauchs und des versuchten Betrugs. Für den als Haupttäter angeklagten Pächter, aber auch für seinen Helfer kommen durchaus Gefängnisstrafen in Frage. Die Feuerwehr war nach den aufwendigen Löscharbeiten am 23. April noch nicht abgerückt, als bereits erste Gerüchte kursierten, dass bei diesem Großbrand wohl Brandstiftung im Spiel gewesen sein könnte.

Zu viele Fragen hatte es allein schon zum Verlauf dieses Brandes gegeben. Feuerwehrleute hatten den Eindruck, dass der Brand in der Freizeithalle mit Bowlingbahn und Billard-Lounge, ein Gastronomiebetrieb sowie einem Indoor-Spielplatz für Kinder und einem Asia-Imbiss am frühen Morgen des 23. April 2018 an mehreren Stellen gleichzeitig ausgebrochen sein könnte. Und dann soll es auch noch zu einer weiteren Entdeckung gekommen sein, die alle Alarmglocken ertönen ließ.

Das Gebäude war mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet. Von verschiedenen Positionen aus zeichneten Kameras alle Bewegungen in der Halle auf. Ausgerechnet der Rekorder, auf dem diese Aufzeichnungen gesichert wurden, war, wie Einsatzkräfte bereits kurz nach Abschluss der Löscharbeiten bemerkt hatten, verschwunden. Das nährte nicht nur den Verdacht auf Brandstiftung, es legte auch nahe, dass wohl ein Insider am Werk gewesen sein muss.

Noch am Tag des Brandes hatte die Polizei das gesamte Gelände des Freizeitcenters mit einem zwei Meter hohen Bauzaun vor unbefugtem Betreten gesichert. Polizeibeamte in einem vor dem Haus geparkten Zivilfahrzeug bewachten den Brandort. Einen Tag nach dem Großfeuer untersuchten Spezialisten des Landeskriminalamts aus München die innen völlig verkohlte Ruine.

Die Ermittler hatten wegen des dringenden Verdachts, das Feuer könnte absichtlich gelegt worden sein und wegen des immensen Schadens die Expertenhilfe angefordert. Proben wurden genommen, ein Brandmittelspürhund und sein Hundeführer durchkämmten mehrfach die Trümmer. Die Ermittler hielten sich zunächst bedeckt. Allerdings sickerte durch, dass der Spezialhund, der auf den Geruch von Brandbeschleuniger trainiert ist, wohl gleich an mehreren Stellen angeschlagen haben soll.

Mitte Mai 2018 wurden dann aus den Gerüchten Fakten: Die Polizei teilte mit: "Nach dem Feuer in dem Freizeitcenter in der Nacht zum 23. April in Kulmbach haben sich Hinweise auf Brandstiftung verdichtet." Wie das Gebäude in Brand gesteckt wurde, darüber schwieg die Kripo aus ermittlungstaktischen Gründen, und auch die Staatsanwaltschaft teilt Einzelheiten zum Tathergang nicht mit. Aus dem Umfeld der Einsatzkräfte war allerdings bereits am Tag nach dem Feuer zu hören gewesen, dass der Verdacht entstanden sei, es könnten Brandbeschleuniger im Spiel gewesen sein.

Das Augenmerk der Ermittler richtete sich relativ schnell auf den jetzt angeklagten ehemaligen Pächter und seinen Bekannten. Bereits im Juli hatte Staatsanwalt als Gruppenleiter Jochen Götz von der Bayreuther Staatsanwaltschaft gegenüber der Frankenpost bestätigt: "Es gibt ein Ermittlungsverfahren gegen einen Tatverdächtigen. Die Ermittlungen in dieser Sache sind noch nicht abgeschlossen." Der Verdacht, den Kripo und Staatsanwaltschaft hegten, hat sich inzwischen erhärtet. Die Ermittler gehen davon aus, dass sie die Täter überführt haben.

Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel aus Bayreuth hat das jetzt im Gespräch mit der Frankenpost bestätigt. "Die Staatsanwaltschaft hat im März Anklage gegen den Betreiber der Anlage und einen Helfer erhoben." Die Vorwürfe gegen beide lauten laut Herbert Potzel auf Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsmissbrauch. Der 37-jährige Pächter der Freizeithalle sei zudem noch wegen versuchten Betrugs angeklagt worden. Bei dem Helfer handle es sich um einen 28 Jahre alten Mann. Von dem Ausgleich des auf rund drei Millionen Euro geschätzten Schadens hätte der Mann nichts gehabt. Das Geld kann der Eigentümer für sich beanspruchen.

Aber der 37-jährige Pächter habe, wie der Leitende Oberstaatsanwalt mitteilt, selbst zwei Versicherungen abgeschlossen: Eine Police deckt den Betriebsausfall ab, eine andere war abgeschlossen worden, um die Ausstattung zu sichern, die der Pächter selbst in das Gebäude integriert hatte. Um wie viel Geld es dabei ging, wird wohl erst bekannt werden, wenn der Prozess beginnt. Wann das der Fall sein wird, ist noch offen, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt. Ein Termin sei in diesem Verfahren noch nicht bestimmt, das werde wohl auch noch etwas dauern. Wenn das Verfahren beginnt, darf man jetzt schon gespannt sein auf die Verteidigungstaktik. Der Pächter hatte, nachdem er in Verdacht geraten war, zunächst ein Geständnis abgelegt, das dann aber später widerrufen.

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