"Das Asylgesetz trifft für Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz in Eilverfahren eine Sonderregelung", erklärte eine Gerichtssprecherin. Demnach ist eine Beschwerde nicht vorgesehen. "Diese Regelung des Bundesgesetzgebers bezweckt die Beschleunigung gerichtlicher Eilverfahren in Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz", so die Sprecherin. In Asylverfahren befasse sich ein Gericht daher bereits im Eilverfahren tiefer mit dem Fall.
Gericht: Zurückweisung bei Grenzkontrollen rechtswidrig
In ihrem Beschluss gehen die Berliner Richter davon aus, dass das Ziel der Klage regelmäßig bereits mit dem Eilverfahren erreicht wird. Im konkreten Fall ging es um zwei Männer und eine junge Frau aus Somalia. Die Frau hatte nach Gerichtsangaben neben dem Eilantrag auch Klage eingereicht. Da sie im Eilverfahren Recht bekommen hat, tritt voraussichtlich eine "Erledigungssituation" ein. Um unnötige Kosten zu sparen, könnte die Klägerin eine sogenannte Erledigungserklärung abgeben. Dem könnte sich das Bundesinnenministerium anschließen - oder aber auch widersprechen.
"In dem Fall beschäftigt sich das Gericht aber lediglich mit der Frage, ob der Rechtsstreit erledigt ist oder nicht", erklärte die Sprecherin. Eine weitere inhaltliche Prüfung erfolge erst, wenn das Gericht zu dem Ergebnis komme, dass dies nicht der Fall sei.
Innenministerium: Keine weiteren Verfahren bekannt
Nach der Gerichtsentscheidung sagte Dobrindt, er wolle die Praxis an der Grenze nicht ändern und ein Hauptsache-Verfahren anstreben. Über die drei von der Entscheidung des Berliner Gerichts umfassten Verfahren hinaus sind dem Bundesinnenministerium nach Auskunft eines Sprechers keine weiteren anhängigen Verfahren von zurückgewiesenen Asylsuchenden bekannt.
Justizministerin Hubig erklärte, das Verwaltungsgericht habe nicht abschließend geklärt, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Binnengrenzen mit europäischem Recht vereinbar seien. "Es wird aber nicht einfach werden, die Justiz davon zu überzeugen, dass diese Zurückweisungen rechtmäßig sind", vermutet die SPD-Politikerin. Das letzte Wort habe der Europäische Gerichtshof.
Die Grünen-Fraktion würde Dobrindt gerne während der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch persönlich zu den rechtlichen Grundlagen und Auswirkungen der Kontrollen und Zurückweisungen befragen. "Entscheidungen von Gerichten mit demonstrativer Ignoranz zu übergehen, sollte hierzulande keine Schule machen", sagte Grünen-Innenpolitiker Lukas Benner.