Thema Hartz-IV-Missbrauch: Un(-sozial)

Von Detlef Drewes

Nach der Wucht, mit der Ende vergangener Woche der Streit um Hartz-IV-Zahlungen für Zuwanderer hochgekocht ist, hätte man sich eine fundiertere Reaktion gewünscht: Falls die EU-Kommission gedacht haben sollte, sie könne die aufgebrochene Diskussion um Sozialleistungsmissbrauch mit diesem schönenden Leitfaden besänftigen, hat sie sich getäuscht. Das Papier stellt kaum mehr dar als eine Sammlung längst bekannter Positionen aus diversen Richtlinien und Fragen, die schon lange in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten geregelt sind.

Berlin und Brüssel liegen weit auseinander. Deutschland will an dem generellen Nein zu Zahlungen innerhalb der ersten Monate sowie bei Arbeitslosigkeit festhalten, Brüssel besteht auf Einzelfallprüfungen und steuert dazu berücksichtigenswerte Ausnahmen bei. Beides passt nicht zusammen.

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Vor dem Hintergrund des beginnenden Europa-Wahlkampfes haben beide Seiten sich selbst keinen Dienst erwiesen. Denn der Streit bedient die Falschen, weil er Wasser auf die Mühlen der EU-Kritiker sowie der Rechten ist. Hat das wirklich niemand vorher gemerkt? Dabei steht die Bundesrepublik deutlich mehr unter Druck als die Kommission, die ohnehin weiß, dass sie in sozialpolitischen Fragen keine Zuständigkeit hat.

Deutschland aber erfährt derzeit immer wieder, wie weit sich Gerichte von dem pauschalen Ausschluss der begehrten Hartz-IV-Zahlungen entfernen und Betroffenen eben doch Leistungen zusprechen. Sollte dann auch noch ein entsprechender Spruch des Europäischen Gerichtshofes dazukommen, wäre die Bundesregierung gezwungen, ihre strikte Linie zu überdenken. Es gibt frühere Richtersprüche aus Luxemburg, die eine Verurteilung der Bundesrepublik als zumindest nicht undenkbar erscheinen lassen. Die Schuldvorwürfe in Richtung Brüssel sind spätestens dann unpassend geworden. Denn es geht um das deutsche Sozialrecht.