Nach Angriff auf Schafe Was wird aus den Huskys?

red
Foto: Jens Kalaene Foto: dpa

MARKTREDWITZ. Bei den Mitarbeitern und Bewohnern des Luisenhofs in Thölau ist der Schock noch nicht verdaut. Wie berichtet, hatten zwei streunende Huskys zehn ihrer Therapie-Schafe totgebissen.

 
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Die Schafe hatten die Bewohner, die am Prader-Willi-Syndrom leiden, zum Teil eigenhändig großgezogen. Sie hatten deshalb einen sehr engen emotionalen Bezug zu den Tieren. Noch ist nicht absehbar, ob und wann die Einrichtung neue Schafe anschafft. Doch was geschieht mit den beiden Hunden? Die Polizei wird in diesem Fall jedenfalls nicht ermitteln. „Wir bewegen uns hier in einem rechtlichen Grenzbereich“, sagt ein Beamter der Polizeiinspektion Marktredwitz auf Nachfrage. Da Hunde keine Straftat begehen können, liege auch keine vor. Es gebe den Fall der Körperverletzung durch Unterlassung, der aber nur dann eintrete, wenn ein Mensch gebissen werde, obwohl der Halter anwesend sei und nichts dagegen unternehme. Auch bei einer Sachbeschädigung – hierzu zählen rein rechtlich die getöteten Schafe – sei Vorsatz die Voraussetzung. Dies wäre aber nur dann der Fall, wenn der Hundebesitzer die Huskys auf die Schafe gehetzt hätte, was nicht der Fall war. Die Polizei könne erst dann wieder Ermittlungen aufnehmen, wenn die Hunde zum Beispiel erneut streunend gesehen würden und sich Menschen dadurch bedroht fühlten.

Zunächst muss der Halter gehört werden

Daher ist das Ordnungsamt die für den Fall zuständige Behörde. Wie Birgit Schelter, die Leiterin des Marktredwitzer Ordnungsamtes, mitteilt, gibt es genau festgelegte Verfahrensschritte. Demnach müsse zunächst der Halter der Hunde angehört werden. Dies geschehe in den nächsten Tagen. Auch wenn Birgit Schelter erst das Ergebnis der Anhörung abwarten muss und daher im konkreten Fall noch nichts sagen kann, erläutert sie auf Nachfrage dieser Zeitung mögliche Folgen für den Halter und die Hunde. „Denkbar sind verschiedene Auflagen, so unter anderem ein Leinenzwang für die Hunde. Auch der Nachweis des Besuches einer Hundeschule ist möglich. Sollte der Halter die Auflagen nicht erfüllen, kann auch ein Zwangsgeld erhoben werden.“ Dies seien alles Maßnahmen auf dem üblichen Verwaltungsweg.
Dass die Hunde eingeschläfert werden, wie von vielen Bürgern derzeit diskutiert und teils gefordert, ist laut Birgit Schelter unwahrscheinlich. „Natürlich sind Schafe auch Lebewesen. Aber das heißt ja nicht, dass die Huskys auch auf Menschen losgehen.“ Sollte dies dennoch der Fall sein, würde sich die Angelegenheit allerdings schlagartig extrem verschärfen. ⋌

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