Die Schafe hatten die Bewohner, die am Prader-Willi-Syndrom leiden, zum Teil eigenhändig großgezogen. Sie hatten deshalb einen sehr engen emotionalen Bezug zu den Tieren. Noch ist nicht absehbar, ob und wann die Einrichtung neue Schafe anschafft. Doch was geschieht mit den beiden Hunden? Die Polizei wird in diesem Fall jedenfalls nicht ermitteln. „Wir bewegen uns hier in einem rechtlichen Grenzbereich“, sagt ein Beamter der Polizeiinspektion Marktredwitz auf Nachfrage. Da Hunde keine Straftat begehen können, liege auch keine vor. Es gebe den Fall der Körperverletzung durch Unterlassung, der aber nur dann eintrete, wenn ein Mensch gebissen werde, obwohl der Halter anwesend sei und nichts dagegen unternehme. Auch bei einer Sachbeschädigung – hierzu zählen rein rechtlich die getöteten Schafe – sei Vorsatz die Voraussetzung. Dies wäre aber nur dann der Fall, wenn der Hundebesitzer die Huskys auf die Schafe gehetzt hätte, was nicht der Fall war. Die Polizei könne erst dann wieder Ermittlungen aufnehmen, wenn die Hunde zum Beispiel erneut streunend gesehen würden und sich Menschen dadurch bedroht fühlten.