Mutter fordert vor Arbeitsgericht Auskunft Freitod nach fristloser Kündigung: „Mein Sohn war kein Betrüger“

Von Peter Engelbrecht

Hat eine Mutter das Recht zu erfahren, warum ihr verstorbener Sohn eine fristlose Kündigung erhielt? Der kaufmännische Angestellte Sven K. brachte sich vier Tage nach der Kündigung um. Die Mutter sah Mobbing, der Chef hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und von einem „Kreuzzug“ gesprochen. Am Mittwoch beschäftigte sich das Arbeitsgericht in Bayreuth mit dem Fall.

 Foto: red

Das Thema bewegt viele Menschen: Der Gerichtssaal war mit 30 Zuhörern überfüllt wie selten, es mussten sogar Stühle hineingetragen werden. Arbeitsgerichtsdirektor Friedrich Schütz erläuterte die entscheidende Frage: Ist der Anspruch, Auskunft über die Kündigungsgründe zu bekommen, vererblich? Und wie viel darf über den Inhalt der Kündigung an die Mutter weitergegeben werden? Laut Gesetz hat der Arbeitgeber den Betroffenen über die Kündigungsgründe schriftlich zu informieren. Dies war am 5. Februar 2013 auch geschehen: Das Arbeitsverhältnis war außerordentlich fristlos gekündigt worden. Sven K. soll in seinen Provisionsabrechnungen vom Juli, Oktober, November und Dezember 2012 Zahlungen geltend gemacht haben, die ihm „aufgrund der Täuschung“ von der Firma auch ausgezahlt wurden, hieß es. Vier Tage später erhängte sich der 41-Jährige.

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Mutter will keine Kundendaten

Schütz erläuterte, dass möglicherweise auch Kundendaten des Unternehmens genannt werden müssten, diese Daten könnten schutzbedürftig sein. Rechtliche Fundstellen für ähnliche Fälle gebe es kaum. „Selbst wenn es Auskunft gibt, was wollen Sie damit anfangen?“, wollte Schütz von der Mutter wissen. „Meinem Sohn wurde Betrug vorgeworfen, warum werden mir die Unterlagen nicht gezeigt?“, fragte sie.

Rechtsanwalt Uwe Fritz betonte, seine Mandantin wolle keine Kundendaten erfahren, wolle nur etwas über die mögliche Größenordnung wissen. Entscheidend sei für die Mutter, ob ihr Sohn ein Betrüger gewesen sei oder nicht. „Mein Sohn war kein Betrüger“, bekräftigte die Mutter. „Das glaube ich Ihnen“, erwiderte Schütz. Ihr Sohn sei Betrüger genannt worden, „das war der Grund für seinen Suizid“, sagte die Mutter. Das Vorgehen des Arbeitgebers sei nicht rechtens gewesen, nun müssten Beweise vorgelegt werden. „Was machen Sie mit dem Wissen?“, fragte der Richter erneut. Ihr Sohn könne nichts getrickst haben, denn die Abrechnungen seien über den Schreibtisch des Chefs und des Steuerberaters gegangen, sagte die Mutter, „sie wollten ihn loswerden“.

Urteil fällt nächste Woche

Sie forderte die gegnerische Rechtsanwältin Carolin Schnigula auf, das Gegenteil zu beweisen, doch diese äußerte sich nicht zu diesem Appell. Der bloße Verdacht reiche für eine Kündigung aus, fügte sie hinzu. Sie warf der Mutter vor, den Fall an die Presse gegeben zu haben, was die Zuhörer empörte. „Das war doch richtig“, kommentierten sie. Die Mutter habe keinen rechtlichen Anspruch auf eine Auskunft, bekräftigte Schnigula. Das Gericht will seine Entscheidung am 27. November um 13.30 Uhr verkünden.

Symbolbild: pa