Das Gesundheitsamt empfiehlt in dieser Situation, den Impfstatus zu überprüfen und sich gegebenenfalls impfen zu lassen:
Bei vor 1970 geborenen Personen ist in der Regel davon auszugehen, dass die Erkrankung durchgemacht wurde, eine Impfung ist hier nicht notwendig. Personen, die als Kind zweimal geimpft wurden, gelten ebenfalls als immun, ebenso solche, die im Erwachsenenalter eine Impfung erhalten haben. Sofern eine Impfung nach Kontakt innerhalb von drei Tagen erfolgt ist, ist auch von Immunität auszugehen.
In aller Regel wird sich im Einzelfall zwar durch die Impfung (nach einer möglichen Ansteckung) die Erkrankung nicht mehr verhindern lassen. Aber eine Ausbreitung ist so zu verhindern und die Krankheit kann in ihrer Schwere gemildert werden.
Weitere, allgemein verständliche, detaillierte Informationen finden sich z. B. auf der Seite der BzgA https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/mumps/ oder unter https://www.impfen.de/impfungen/mumps/ .
Das Gesundheitsamt ist während der Öffnungszeiten von 7.30 bis 14:00 Uhr (Mo./Di.), 12:00 Uhr (Mi.), 17:00 Uhr (Do.) und 13:00 Uhr (Fr.) erreichbar unter Tel. 0921/728 - 228 / - 227.