Keine falschen Angaben
Falsche Angaben der Gäste zu ihrem Impfstatus als Erklärung schließt die Stadt nach jetzigem Stand aus. Bisher hätten keine Verstöße bei den von Infizierten eingeforderten Impfnachweisen festgestellt werden können, erklärte die Pressestelle der Stadt Münster. An den baulichen Voraussetzungen könne es auch nicht liegen: Die Lüftungsanlagen des Clubs überträfen laut Wartungsfirma sogar die Anforderungen. Und die deutliche Mehrzahl der Gäste sei mit den gegen Delta besonders wirksamen mRNA-Impfstoffen geimpft, teilte die Stadt mit.
Also sei zu folgern, dass Partynächte in Clubs oder Discos auch mit 2G nicht infektionsfrei möglich seien, sagte Salzberger - vielleicht anders als in Restaurants, wo mehr Abstand gehalten werde. Allerdings sei ja keiner der Teilnehmer schwer krank geworden. Die Impfung schütze also auch da, wo eine Infektion nicht zu verhindern sei, vor schweren Verläufen.
Die Frage der Sicherheit durch 2G-Regeln ist brisant, schließlich haben zahlreiche Länder wie Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen 2G-Hürden für Veranstaltungen in Innenräumen angekündigt. Bei rechtlichen Überprüfungen würden womöglich Niederlagen vor Gericht drohen, wenn diese gravierenden Freiheitseinschränkungen für Nichtgeimpfte nicht durch einen klaren Nutzen zu rechtfertigen wären.
Der Münsteraner Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer zog sein eigenes Fazit: „Dass sich Personen trotz Immunisierung auch weiterhin anstecken und zu Überträgern werden können, ist bekannt“, sagte er der dpa. „Klar ist aber auch, dass die Schutzimpfung das Risiko einer schweren Erkrankung extrem reduziert.“ Die Ansteckungsserie zeige erneut die enorme Bedeutung der Schutzimpfung - und dass niemand sorglos sein sollte, vor allem nicht bei engen Kontakten in geschlossenen Räumen.